@richi242:
Haben Sie bei dem Versorger einmal angerufen und auf den Hintergrund Ihres vermeintlichen Zahlungsrückstandes aufmerksam gemacht ?
Oftmals werden entsprechende Mahnschreiben ausgedruckt, ohne das kontrolliert wird, wie sich die rückständigen Beträge zusammensetzen.
Ein Anruf kann hier Klärung bringen.
Sollte die Androhung weiter im Raume bleiben, sollten Sie wie folgt vorgehen:
1. Bei Gaszähler im eigenen Haus / Wohnung : Hausverbot & Schutzschrift beim Amtsgericht.
2. Meldung an das Wirtschaftsministerium Rh.-Pfalz, mit der bitte, umgehend tätig zu werden. Schriftwechsel vorlegen.
3. Befindet sich der Zähler in einem Bereich des Hauses, der frei zugänglich ist, kann im äußersten Fall eine einstweilige Verfügung nötig werden. Diese können Sie auch selbst beim Amtsgericht beantragen.
Verweisen Sie auf die Urteile der AG\'e Marienberg und Bad Kissingen in der WuM 2005, S. 594 ff.
Zuerst sollten Sie aber abklären, ob man wirklich beabsichtigt, Sie zu sperren.
M.f.G. aus Berlin
Graf Koks