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Autor Thema: BGW: Keine Sperrandrohungen mehr !!!  (Gelesen 5794 mal)

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Offline RR-E-ft

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BGW: Keine Sperrandrohungen mehr !!!
« am: 17. Oktober 2005, 09:10:30 »
In der Franmkfurter Allgemeinen Sonntagszeitung  vom 16.10.2005 war in der Rubrik  Geld & Mehr  unter der Überschrift \"Höhere Gaspreise? Ohne mich !\" zu lesen, dass ein Vertreter des BGW gesagt haben soll, niemandem werde mehr wegen § 315 BGB die Versorgung eingestellt.

Kein Gasversorgungsunternehmen werde deshalb einem Kunden den Gashahn zudrehen.

Man werde aber ggf. nach der Jahresverbrauchsabrechnung klagen.

(Wer es glaubt, vgl. Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe).

Wo enstprechende Sperrandrohungen noch ausgebracht würden, handele es sich um \"buchungstechnische Versehen\".

Also Entwarnung.

Jedoch bei Sperrandrohung immer sofort beim Versorger anrufen, ob auch diesem ein solches Versehen unterlaufen ist und ggf. schriftlich bestätigen lassen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline richi242

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BGW: Keine Sperrandrohungen mehr !!!
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2005, 16:35:21 »
Das stimmt so nicht.
Mein Versorger Fa. Entega, Darmstadt hat mir angedoht, die Versorgung am 19.10.05 einzustellen. Man bezieht sich auf §33 II AVBEltV und §33 II AVBGasV.
Was soll ich da machen ..?

Zahlen oder nicht zahlen.

Offline Graf Koks

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BGW: Keine Sperrandrohungen mehr !!!
« Antwort #2 am: 17. Oktober 2005, 16:51:16 »
@richi242:

Haben Sie bei dem Versorger einmal angerufen und auf den Hintergrund Ihres vermeintlichen Zahlungsrückstandes aufmerksam gemacht ?
Oftmals werden entsprechende Mahnschreiben ausgedruckt, ohne das kontrolliert wird, wie sich die rückständigen Beträge zusammensetzen.
Ein Anruf kann hier Klärung bringen.

Sollte die Androhung weiter im Raume bleiben, sollten Sie wie folgt vorgehen:

1. Bei Gaszähler im eigenen Haus / Wohnung : Hausverbot & Schutzschrift beim Amtsgericht.

2. Meldung an das Wirtschaftsministerium Rh.-Pfalz, mit der bitte, umgehend tätig zu werden. Schriftwechsel vorlegen.

3. Befindet sich der Zähler in einem Bereich des Hauses, der frei zugänglich ist, kann im äußersten Fall eine einstweilige Verfügung nötig werden. Diese können Sie auch selbst beim Amtsgericht beantragen.
Verweisen Sie auf die Urteile der AG\'e Marienberg und Bad Kissingen in der WuM 2005, S. 594 ff.
Zuerst sollten Sie aber abklären, ob man wirklich beabsichtigt, Sie zu sperren.

M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline BerndA

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BGW: Keine Sperrandrohungen mehr !!!
« Antwort #3 am: 17. Oktober 2005, 18:15:54 »
@richi242

Ein Fax an die Energieaufsicht bei der Landesregierung wirkt oft Wunder !

Schauen Sie mal hier :
konkrete Sperrandrohung wegen 15 Euro trotz Einspruch

und hier:

http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1570&&org_search_str=hausverbot&search_or_and=1&search_choice=1#cont_id_4344

Die Faxnummer der Energieaufsicht in Hessen lautet:

0611/815 492 601

Viel Erfolg !

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland

B. Ahlers

Offline Cremer

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BGW: Keine Sperrandrohungen mehr !!!
« Antwort #4 am: 17. Oktober 2005, 22:33:29 »
@richi242,

Haben SAie Widerspruch gemäß § 315 eingelegt?
Habe Sie die Abschläge gekürzt und zahlen sie diesen gekürzten Betrag ?

Zuständig für die Energieaufsicht ist das Wirtschaftsministerium mit Herrn  Bauckhage.

Wenden Sie sich auch an die Verbraucherzentrale RP, Herrn Weinreuter.

Alles in Allem ist aber m.E. hier ein Versehen der Entega. Rufen Sie an und stellen Sie die Sache klar.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline richi242

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BGW: Keine Sperrandrohungen mehr !!!
« Antwort #5 am: 18. Oktober 2005, 17:03:59 »
Hallo Herr Cremer,
genau so habe ich das alles gemacht wie Sie mich fragen.
Habe heute mit Entega gesprochen und sie darauf aufmerksam gemacht, dass ich Widerspruch eingelegt habe nach §315 BgB und dass die Abschaltung nicht rechtens ist. Ich habe dann auch das Hessische Ministerium erwähnt( hier ist Hessen zuständig, denn der Sitz von Entege ist in Darmstadt). Hat sie nicht interessiert...lediglich gesagt: gebe dies weiter.

Offline richi242

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BGW: Keine Sperrandrohungen mehr !!!
« Antwort #6 am: 27. Oktober 2005, 02:39:39 »
Ich habe den Widerspruch gegen die Entega eingereicht und auch die Schutzschrift beim Amtsgericht in Mainz hinterlegt.

Aber nun kommt eine Nachricht von den Stadtwerken in Mainz, daß der Gaszähler ausgetauscht werden soll(10.11.05).
Die Stadtwerke gehören zur Firma Entega.

Ist das nun ein Trick, daß man sich Zutritt zum Haus verschaffen will um dann die Versorgung abzustellen ?

Wie soll ich mich hier verhalten ?

Offline RR-E-ft

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BGW: Keine Sperrandrohungen mehr !!!
« Antwort #7 am: 27. Oktober 2005, 13:17:43 »
@richi242

Lassen Sie sich vom Versorger schriftlich bestätigen, dass die Sperrandrohung gegenstandslos ist und die Versorgung uverändert fortgesetzt wird und teilen Sie mit, dass Sie ohne eine solche Erklärung den Zähleraustausch nicht dulden können, weil Sie weiterhin eine rechtswidrige Versorgungseinstellung aufgrund der Sperrandrohung besorgen, hierfür um Verständnis bitten.


Dem Versorger können aus einem verzögerten Zählerwechsel grundsätzlich keine Nachteile erwachsen, so dass er m. E.  kein dringendes Interesse an einem solchen Zählertausch haben kann.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline enerveto

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BGW: Keine Sperrandrohungen mehr !!!
« Antwort #8 am: 18. November 2005, 23:13:09 »
Hallo richi242!

Was ist aus dem \"Gaszähler-Trick\" geworden?

War es nur eine Finte?

Mit freundlichen Grüßen

 

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