Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Rechtsfolgen unvollständiger Verbrauchsabrechnungen ?  (Gelesen 9301 mal)

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Offline khh

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Rechtsfolgen unvollständiger Verbrauchsabrechnungen ?
« am: 24. März 2013, 11:13:13 »
Das EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) gibt vor:

Zitat
§ 40 Strom- und Gasrechnungen, Tarife  -  Auszug

(2) Lieferanten sind verpflichtet, in ihren Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher

2. die Vertragsdauer, die geltenden Preise, den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist

gesondert auszuweisen.
[Unterstreichung durch khh]

In keiner Rechnung meiner bisherigen Versorger habe ich Angaben zur Vertragsdauer, zum nächstmöglichen Kündigungstermin oder zur Kündigungsfrist finden können.

Welche Rechtsfolgen etc. hat diese Versäumnis (womöglich aller Lieferanten/Versorger) ?
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Netznutzer

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Re: Rechtsfolgen unvollständiger Verbrauchsabrechnungen ?
« Antwort #1 am: 24. März 2013, 16:50:05 »
Ganz genau kann ich es nicht sagen, aber diese Änderung müsste im Laufe des Jahres 2012 wirksam geworden sein. Evtl. kam Ihre letzte Rechnung vor dieser Änderung, somit müsste auf jeden Fall eine Rechnung des Jahres 2013 diese Angaben beinhalten, egal ob Grundversorger oder externer Lieferant. Negative Auswirkungen für den Lieferanten können sich ergeben, wenn er einen Kunden z.B. wg. Fristen nicht aus dem Vertrag lassen möchte und diese nicht angedruckt waren.

Gruß

NN

Offline Didakt

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Re: Rechtsfolgen unvollständiger Verbrauchsabrechnungen ?
« Antwort #2 am: 24. März 2013, 16:58:12 »
@ khh

Nachstehend die Liste der fraglichen Daten aus meiner letzten Jahresverbrauchsabrechnung aus Okt. 2012:

*   Name des Netzbetreibers
*   Codenummer Netzbetreiber
*   Marktgebiet
*   Aktuelles Produkt
*   Mindestvertragslaufzeit
*   Kündigungsfrist
*   Nächster Kündigungstermin
*   Verlängerung der vertraglichen Erstlaufzeit

Mahnen Sie die Angabe der Daten einfach bei Ihrem Versorger an!

Offline khh

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Re: Rechtsfolgen unvollständiger Verbrauchsabrechnungen ?
« Antwort #3 am: 25. März 2013, 09:50:07 »
Ganz genau kann ich es nicht sagen, aber diese Änderung müsste im Laufe des Jahres 2012 wirksam geworden sein. Evtl. kam Ihre letzte Rechnung vor dieser Änderung, ...
Negative Auswirkungen für den Lieferanten können sich ergeben, wenn er einen Kunden z.B. wg. Fristen nicht aus dem Vertrag lassen möchte und diese nicht angedruckt waren.

Meine letzte Rechnung datiert aus Mitte Dezember 2012 (!) und beinhaltet keine Angaben zur Vertragsdauer, zum nächstmöglichen Kündigungstermin
und zur Kündigungsfrist !
Kann der Letztverbraucher einen Versorgungsvertrag im Fall der fehlenden Hinweise in der Rechnung womöglich beliebig kündigen, d.h. fristlos und zu jedem beliebigen Termin ?


 
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Offline ktown

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Re: Rechtsfolgen unvollständiger Verbrauchsabrechnungen ?
« Antwort #4 am: 26. März 2013, 16:00:51 »
HHhhmmm interessantes Thema.
Mal sehen was die Experten hierzu sagen!
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline Stromfraß

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Re: Rechtsfolgen unvollständiger Verbrauchsabrechnungen ?
« Antwort #5 am: 26. März 2013, 16:35:27 »
Es steht vieles in diesem Gesetz, z.B. auch Folgendes:
Zitat
(4) Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.
Da mir die Schlussrechnung erst ca. 12 !!! Wochen nach Beendigung zugegangen ist, habe ich die Zahlung mit dem Hinweis auf Verfristung verweigert. Interessiert weder den Energieversorger, noch das Schiedsgericht Energie, noch ein Gericht. Tenor: gelieferte Ware ist auch zu bezahlen!

Ich sehe auch in den hier monierten Mängeln zwar einen Verstoß gegen das EnWG, aber was soll´s?
Soll man die Angaben noch einfordern, soll man es drauf ankommen lassen? Für gewöhnlich stehen ja die Angaben im Vertrag bzw. in den AGB und darauf wird der Energieversorger im Falle eines Falles verweisen.
Auch hier wieder ein Beispiel dafür: Papier ist geduldig.


Offline khh

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Re: Rechtsfolgen unvollständiger Verbrauchsabrechnungen ?
« Antwort #6 am: 26. März 2013, 17:31:23 »
Es steht vieles in diesem Gesetz, z.B. auch Folgendes: ...

Und was hat das mit der konkret gestellten Frage zu tun? Nun gut, Ihre Meinung kennen wir jetzt.  ::)

Ich hab die Hoffnung allerdings noch nicht aufgegeben, etwas fundiertere Antworten zu bekommen.  :)
« Letzte Änderung: 26. März 2013, 17:50:07 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline Stromfraß

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Re: Rechtsfolgen unvollständiger Verbrauchsabrechnungen ?
« Antwort #7 am: 27. März 2013, 16:21:23 »
Nun ja, was hat mein geschilderter Fall mit der gestellten Frage zu tun?
In Ihrem Fall ist es doch einfach, so wie Didakt schrieb:

Zitat
Mahnen Sie die Angabe der Daten einfach bei Ihrem Versorger an!

Man kann es aber auch lassen. Vielleicht kommen die gewünschten Angaben beim nächsten Mal?

Es ist eben leider so, dass sich manche einen feuchten Kehricht um das scheren, was im Gesetz steht und da wollte ich nur einen weiteren Sachverhalt beisteuern.

Zu den von Ihnen konkret gestellten Fragen wird sich hier im Forum NIEMAND rechtsverbindlich äußern und falls da jemand antwortet, wird er es ja nicht ausbaden müssen.

Leider sieht auch der Gesetzgeber keine Konsequenz vor, wenn geforderte Angaben nicht geliefert werden oder eine Rechnung nicht ftistgerecht gestellt wird. Das wäre dann auch zu einfach.

Offline khh

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Re: Rechtsfolgen unvollständiger Verbrauchsabrechnungen ?
« Antwort #8 am: 27. März 2013, 17:59:18 »
Leider sieht auch der Gesetzgeber keine Konsequenz vor, wenn geforderte Angaben nicht geliefert werden ...

Genau dazu würde ich gerne Experten-Meinungen hören und mich freuen verbunden mit Dank im voraus, wenn sich hier schreibende Juristen äußern.

Welchen Sinn macht (die nachträgliche Einfügung?) Punkt 2. in § 40 (2) EnWG, wenn die Mißachtung dieser Verpflichtung keine Rechtsfolgen haben sollte? Logisch erscheint das jedenfalls nicht zu sein.  :-\ 
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Offline Didakt

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Re: Rechtsfolgen unvollständiger Verbrauchsabrechnungen ?
« Antwort #9 am: 27. März 2013, 17:59:46 »
@ khh

Von Ihnen:

Zitat
Kann der Letztverbraucher einen Versorgungsvertrag im Fall der fehlenden Hinweise in der Rechnung womöglich beliebig kündigen, d.h. fristlos und zu jedem beliebigen Termin?

Weshalb, wieso, warum? Was ist denn an den Angaben so wichtig und bislang nicht bekannt?

Zitat
Ich hab die Hoffnung allerdings noch nicht aufgegeben, etwas fundiertere Antworten zu bekommen.

Warum von anderen? Als Experte des Vertragsrechts können Sie sich die Frage doch selbst beantworten!  ;)
Eine kleine Hilfestellung von einem Laien:

1. Pacta sunt servanda. Kommt Ihnen doch sicher bekannt vor? Vielleicht auch § 241 (1) BGB.
2. Bei einem Kleinigkeitskrämer könnte ja evtl. eine Verletzung einer vertraglichen Nebenleistungsplicht vorliegen (z. B. Aufklärungspflicht, Auskunftspflicht) gemäß § 241 (2) u. § 242 BGB. Aber daraus vorliegend ein Kündigungsrecht ableiten zu wollen, halte ich kaum für einklagbar.  :D

Offline Stromfraß

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Re: Rechtsfolgen unvollständiger Verbrauchsabrechnungen ?
« Antwort #10 am: 28. März 2013, 17:51:01 »
Ich nehme an, dass der Beitrag von Didakt auch nicht das ist, was sich khh von einem schreibenden Juristen erhofft.
Didakt ist aber sicher nur einer, der sich Kenntnisse angeeignet hat, mit dem BGB umzugehen weiß und m.M. nach bestenfalls juristische Grundkenntnisse hat, wie ich auch.
Wenn die Aussage stimmt -und ich bilde mir ein, da habe ich was gelesen- dass khh Experte für Vertragsrecht ist, weiß er doch besser als andere Bescheid, wie das mit Gesetzen und deren Handhabung so ist.
Selbst im Falle eines Falles gilt:
Recht haben und Recht bekommen sind eben zweierlei Schuhe.

Offline khh

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Re: Rechtsfolgen unvollständiger Verbrauchsabrechnungen ?
« Antwort #11 am: 28. März 2013, 19:39:39 »
Off-Topic

Recht haben und Recht bekommen sind eben zweierlei Schuhe.

Bei Sport1 im 'Doppelpass' kostet so etwas 3 Euro !  :)
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