Nun ja, was hat mein geschilderter Fall mit der gestellten Frage zu tun?
In Ihrem Fall ist es doch einfach, so wie Didakt schrieb:
Mahnen Sie die Angabe der Daten einfach bei Ihrem Versorger an!
Man kann es aber auch lassen. Vielleicht kommen die gewünschten Angaben beim nächsten Mal?
Es ist eben leider so, dass sich manche einen feuchten Kehricht um das scheren, was im Gesetz steht und da wollte ich nur einen weiteren Sachverhalt beisteuern.
Zu den von Ihnen konkret gestellten Fragen wird sich hier im Forum
NIEMAND rechtsverbindlich äußern und falls da jemand antwortet, wird er es ja nicht ausbaden müssen.
Leider sieht auch der Gesetzgeber keine Konsequenz vor, wenn geforderte Angaben nicht geliefert werden oder eine Rechnung nicht ftistgerecht gestellt wird. Das wäre dann auch zu einfach.