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Autor Thema: Pflichten, die im Zusammenhang mit dem Tank stehen.  (Gelesen 3215 mal)

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Offline selesnick

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Pflichten, die im Zusammenhang mit dem Tank stehen.
« am: 20. Juni 2013, 15:26:23 »
Liebe User, alls neuer User bitte ich um Euren Rat.

Aktuell bin ich leider  noch durch einen Miet- und Liefervertrag der Firma Draxxengas gebunden. Ich zitiere den Vertrag:

"Dem Kunden obliegt die Inspektion, Instandhaltung/Instandsetzung und Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen des Behälters einschließlich evtl. erforderlicher Reparatur oder Erneuerung der Behälterarmaturen entsprechend den Vorschriften und oder behördlichen Forderungen. Für die Dauer des Abkommen übernimmt Draxxengas diese Verpflichtung des Kunden."

Wer ist nun Betreiber der Flüssiggasanlage? Ich konnte in der BetriebssicherheitsVO keine Definition finden. Ist das der Vermieter, also die Firma, oder bin ich das als Mieter?

Wer muss also dafür Sorge tragen, und letztlich auch dafür finanziell aufkommen, dass in der Nähe des Ex-Bereiches ein Feuerlöscher angebracht ist und gewartet wird (Der Betreiber soll ja für den Feuerlöscher verantwortlich sein)?

Offline Watzl

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Re: Pflichten, die im Zusammenhang mit dem Tank stehen.
« Antwort #1 am: 20. Juni 2013, 23:03:25 »
Wer könnte diese Fragen besser beantworten als der Drache selbst.
Stellen sie ganz konkrete Fragen und bitten sie um konkrete Antworten.

Z.B.
Feuerlöscher, muss das sein?
Wer stellt den Feuerlöscher wo hin?
Wer bezahlt diesen?

.......................... ?

Lasse sie uns die Fragen und Antworten bitte wissen.

Danke


H, Watzl

 

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