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Autor Thema: Vorzeitige Stilllegung von Kraftwerken  (Gelesen 6234 mal)

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Offline Wolfgang_AW

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Vorzeitige Stilllegung von Kraftwerken
« am: 25. November 2012, 12:36:18 »
Kraftwerken in NRW droht vorzeitige Stilllegung

Zitat
Kraftwerke in Nordrhein-Westfalen stehen im Zuge der Energiewende vor massiven wirtschaftlichen Problemen. Nach Informationen des SPIEGEL sind fast die Hälfte der Gas- und Kohlekraftanlagen betroffen: 29 gelten als Problemkandidaten - und müssten wohl vorzeitig vom Netz.


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline egn

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Re: Vorzeitige Stilllegung von Kraftwerken
« Antwort #1 am: 26. November 2012, 08:59:49 »
Wenn die Versorger ihre Kraftwerke abschalten wollen, wie kommen sie ihrer Pflicht zur Versorgung nach dem EnWG nach?

Warum verkaufen denn die Erzeuger ihren Strom an der Strombörse so billig dass sie die Vollkosten nicht mehr decken können?

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Pflichten, Privilegien, Preis- und Einspeisegarantie, Vorrechte ..EnWG
« Antwort #2 am: 26. November 2012, 10:33:23 »
Wenn die Versorger ihre Kraftwerke abschalten wollen, wie kommen sie ihrer Pflicht zur Versorgung nach dem EnWG nach?

Warum verkaufen denn die Erzeuger ihren Strom an der Strombörse so billig dass sie die Vollkosten nicht mehr decken können?
Warum? Ist das eine ernstgemeinte Frage? Diese Entwicklung überrascht aufgeklärte Verbraucher wirklich nicht!

Das Problem ist, dass die EE-Erzeuger nur Vorrechte und Privilegien aber keine Pflichten haben. Das ist der Tod dieser Kraftwerke und die Krux dieser bescheuerten "Energiewendenpolitik", die so langsam aber sicher scheitert. Wer die Zeichen nicht sieht sollte endlich die Solarbrille abnehmen ;). Teuer, unwirtschaftlich, unzuverlässig, wettbewerbsschädigend, unbezahlbar, umwelt und klimaschädlich ....

Nach dem EnWG (§36) besteht bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht einmal in der Grundversorgung eine Versorgungspflicht.

Offline egn

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Re: Vorzeitige Stilllegung von Kraftwerken
« Antwort #3 am: 26. November 2012, 11:25:20 »
Sie haben nicht erklärt warum die Kraftwerksbetreiber ihren Strom so billig an der Strombörse anbieten.

Was wirtschaftlich unzumutbar ist bestimmt der Gesetzgeber. Und wenn der Betrieb eines Kraftwerks wegen zu hoher Kosten gegenüber anderen Kraftwerken nicht mehr konkurrenzfähig ist, dann kann das wohl kein Grund sein sich von der der generellen Versorgungspflicht zu verabschieden, sondern es ist die Pflicht des Versorgers es gegen ein anderes konkurrenzfähiges zu ersetzen, das weiterhin die Versorgungssicherheit gewährleistet.

Offline PLUS

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Re: Vorzeitige Stilllegung von Kraftwerken
« Antwort #4 am: 26. November 2012, 14:19:29 »
Sie haben nicht erklärt warum die Kraftwerksbetreiber ihren Strom so billig an der Strombörse anbieten.
Dazu habe ich wirklich keine Lust. Wie Börse funktioniert und welchen Einfluss die EEG-Privilegien haben kann man nachlesen oder Seminare besuchen. Für aufgeklärte Verbraucher reicht da frei nach Franz Müntefering "Grundschule Sauerland".
Was wirtschaftlich unzumutbar ist bestimmt der Gesetzgeber. Und wenn der Betrieb eines Kraftwerks wegen zu hoher Kosten gegenüber anderen Kraftwerken nicht mehr konkurrenzfähig ist, dann kann das wohl kein Grund sein sich von der der generellen Versorgungspflicht zu verabschieden, sondern es ist die Pflicht des Versorgers es gegen ein anderes konkurrenzfähiges zu ersetzen, das weiterhin die Versorgungssicherheit gewährleistet.
Aber doch im Rahmen eines Rechtsstaats. Welche Pflicht? Eine Pflicht sich zu ruinieren? Die Wirtschaftlichkeit kann nicht par ordre du mufti bestimmt werden, sie ist ein Faktum. Enteignungsgleiche Verpflichtungen sind da ausgeschlossen (GG!).

Offline Netznutzer

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Re: Vorzeitige Stilllegung von Kraftwerken
« Antwort #5 am: 26. November 2012, 17:10:35 »
Zitat
Und wenn der Betrieb eines Kraftwerks wegen zu hoher Kosten gegenüber anderen Kraftwerken nicht mehr konkurrenzfähig ist, dann kann das wohl kein Grund sein sich von der der generellen Versorgungspflicht zu verabschieden, sondern es ist die Pflicht des Versorgers es gegen ein anderes konkurrenzfähiges zu ersetzen, das weiterhin die Versorgungssicherheit gewährleistet.

Die Ökodiktatur ist geschafft!

Gruß

NN

Offline Energiesparer51

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Re: Vorzeitige Stilllegung von Kraftwerken
« Antwort #6 am: 27. November 2012, 16:37:25 »
Die "Versorgungspflicht" besteht doch wohl eher in der Pflicht des Grundversorgers, jeden Kunden jederzeit mit Energie versorgen zu müssen. Wo bitte soll geregelt sein, dass ein Kraftwerksbetreiber sein Kraftwerk nicht stillegen darf?
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline Netznutzer

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Re: Vorzeitige Stilllegung von Kraftwerken
« Antwort #7 am: 28. November 2012, 20:11:27 »
Zitat
Wo bitte soll geregelt sein, dass ein Kraftwerksbetreiber sein Kraftwerk nicht stillegen darf?

Hier: http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article109512923/Bastion-gegen-den-Blackout.html

Zitat
Die Bundesregierung plant deshalb unter anderem, die Bundesnetzagentur gesetzlich zu ermächtigen, Kraftwerksstilllegungen zu untersagen. Die Betreiber sollen für den erzwungenen Weiterbetrieb der unrentablen Anlagen entschädigt werden.

Lesen Sie mehr: http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article109512923/Bastion-gegen-den-Blackout.html#ixzz2DXumFyKS

Es wir mittlerweile alles subventioniert, eine derartige Fehlentwicklung in der Energiepolitik, eingeleitet von rot-grün, gesteigert von schwarz-rot, getoppt von schwarz-gelb. Man mag sich nicht vorstellen, wenn im Herbst 2013 grün-rot versuchen wird, alles noch besser zu machen.

Gruß

NN

Offline superhaase

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Re: Vorzeitige Stilllegung von Kraftwerken
« Antwort #8 am: 29. November 2012, 07:43:51 »
Es wir mittlerweile alles subventioniert, eine derartige Fehlentwicklung in der Energiepolitik, ...
Dass man durch Zahlungen an Kraftwerksbetreiber alte unrentable Kraftwerke als Kaltreserve vor einer endgültigen Stilllegung bewahrt, ist doch keine Fehlentwicklung.
Das ist sehr sinnvoll und die auch für den Verbraucher wirtschaftlichste Variante.
Es ist jedenfalls nichts besseres in Sicht. Die alten Kraftwerke stillzulegen und dann stattdessen neue bauen zu wollen oder dies zu fordern, die dann auf nur sehr wenige Betriebsstunden kommen und sich niemals rentieren werden, wäre doch wohl eindeutig die dümmere und für die Gesellschaft unwirtschaftlichere Alternative. Wenn man für diese neuen Kraftwerke dann Kapazitätsprämien oder dergleichen zahlen muss, wird das jedenfalls deutlich teuerer, auch für den Verbraucher.

Viele sollten mal erst das Hirn einschalten, bevor sie reflexartig alles niederschreiben und nur meckern, ohne Alternativen vorzuschlagen oder auch nur zu denken.
8) solar power rules

Offline egn

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« Letzte Änderung: 30. November 2012, 09:00:12 von egn »

Offline Netznutzer

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Re: Vorzeitige Stilllegung von Kraftwerken
« Antwort #10 am: 29. November 2012, 11:27:25 »
Zitat
Viele sollten mal erst das Hirn einschalten, bevor sie reflexartig alles niederschreiben und nur meckern, ohne Alternativen vorzuschlagen oder auch nur zu denken.

Im Gegensatz zu Ihnen habe ich wenigstens eins, dass ich einschalten kann.

Schöne Grüße nach Weiden,

NN

Offline superhaase

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Re: Vorzeitige Stilllegung von Kraftwerken
« Antwort #11 am: 29. November 2012, 13:22:05 »
Zitat
Viele sollten mal erst das Hirn einschalten, bevor sie reflexartig alles niederschreiben und nur meckern, ohne Alternativen vorzuschlagen oder auch nur zu denken.

Im Gegensatz zu Ihnen habe ich wenigstens eins, dass ich einschalten kann.
Na dann machen Sie das doch mal!
Erzählen Sie uns doch, was Sie als Alternative sehen und ob das dann billiger kommt.
Ich bin gespannt!

Zitat
Schöne Grüße nach Weiden,
NN
Ich leben und arbeite in München.

Schöne Grüße ins Netzbetreiber-Büro.  ;)
8) solar power rules

 

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