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Autor Thema: BGB 366 trotz Vorgabe bei Zahlung: Versorger verrechnet wie er gerade will  (Gelesen 2718 mal)

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Offline heidelberger33

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Zahle immer (per Scheck) mit genauer Vorgabe der Verbuchung gem. 366 BGB

Was dann vom Versorger als sogenannte "Verbuchungsaufstellung" - natürlich auf Anforderung meinerseits- kommt, wenn überhaupt eine schriftliche Reaktion erfolgt-
hat meist mit den Verbuchungsvorgaben recht wenig gemein (gelinde formuliert)
Zur Präzision: Die gesamte Korrespondenz geht bei mir nur SCHRIFTLICH !!
Kein BlaBla mit irgendeinem ServiceCenter sonden wirklich nUR SCHRIFTLICH (per BRIEF nix Email oder so)
Alles in Papierform mit "fühlbarer Unterschrift"
-- Also nix Textform
-- sondern wirklich Schriftform

Der Einwurf erfolgt IMMER, da Versorger am Ort per Boten (nicht verwandt, nicht verschwägert und auch kein Angehöriger),
Der eine Kopie des von ihm in den Briefkasten des Versorger eingeworfenen Schreibens mit Datum und seinem Namen paraphiert
Was ist dagegen zu tun?

Die Konsultation bzw. rechtsanwaltschaftlichen Rat scheue ich nicht !!!

Sachkundige Hilfe hat ihren Preis. Damit bin ich auch einverstanden.
Jahrelanges Studium und permanente Weiterbildung hat ihren Preis.

Bin in der Software Branche tätig. Wieviele Recherche Stunden hinter der Möglichkeit einer schnellen Auskunft zur Beantwortung der Frage(n)  eines Kunden stecken kann der Kunde meist nicht ermessen.
Zitat: "Für Ihre Auskunft die nur 3 Minuten am Telefon dauerte berechnen Sie mir xx Euro?"

Bin selbst Systemingenieur und berate meine Kunden  meist per Fernsteuersitzung (TeamViewer) und aufgrund selbstgemachter jahrelanger Fehler - das nennt man dann Erfahrung- in der Lage meinen Kunden oftmals sehr kurzfristig bzw. sofort am Telefon ON THE FLY zu helfen.


Offline Christian Guhl

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Der Versorger soll doch buchen, wie er lustig ist. Solange Sie den Überblick haben und nachweisen können, was, wann und für welchen Zweck gezahlt wurde, kann Ihnen das egal sein. Mein Lieblingsversorger (Eon-Avacon) hat das Spielchen auch versucht. Wenn Zahlungen in den Abrechnungen nicht aufgeführt waren, habe ich den Rechnungen wegen der ernsthaften Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers widersprochen und garnichts mehr gezahlt. Als das auch nicht half, habe ich beim Vorstand des Unternehmens nachgefragt, ob man wüsste, dass im Hause möglicherweise Unterschlagungen vorkämen. Man war zwar fürchterlich empört über den Verdacht, hat aber trotzdem nichts unternommen. Und zu guter Letzt ein Tip an die Lokalpresse, dass beim dem Versorger Kundenzahlungen spurlos verschwinden und nichts zur Aufklärung unternommen wird. Das hat dann geholfen.

 

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