Hallo und guten Morgen,
Kann mir jemand von Euch sagen nach welcher Formel die Vorauszahlungen für Strom berechnet werden, bzw. ob und wenn, wo die rechtlich geregelt werden? Ob es dafür eine Allgemeingültige gibt?
Ich wundere mich ein wenig über deren Höhe (im Allgemeinen) Aus anderen Bereichen kenne ich Vorauszahlungen 'als Zahlungen auf eine zu erwartende Abrechnung' deren Basis die Vorjahresabrechnung ist, evtl. mit einem frei verhandelbaren Zuschlag für Preissteigerungen. Nach dieser Formel lässt sich die Stromvorauszahlung jedoch nicht berechnen.
Gruß
Raynard