Sehr geehrter Herr Guhl,
haben Sie eine Rechnung von der EGNW erhalten?
Die Beantwortung Ihrer Frage ist derzeit nicht erforderlich. Es wird zu prüfen sein, ob die damals Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Hier muss jedoch zwischen den „Verantwortlichen“ differenziert werden. Das tun Sie gerade nicht genau. Ich denke Sie meinen diejenigen, die derzeit nicht mehr im Vorstand und im Aufsichtsrat Mitglied sind. Denn Sie können ja dem Urteil des Landgerichts deutlich entnehmen, was die Aufsichtsräte (Ausnahme Herr Kreye) unternommen haben, um den Vertragsschluss zu verhindern.
Der Vorstand hat öffentlich kundgetan, dass er zu prüfen beabsichtigt, ob die FirstCon erhaltenen Kundengelder an die EGNW abzuführen hat. Der Hinweis auf eine Doppelzahlung bezieht sich erst auf den Zeitraum ab jetzt. Daher noch einmal der Hinweis, man beachte mit wem man einen Vertrag hat und an wen man zahlt!