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Autor Thema: Müssen wir in 4 Wochen mit Liefersperre rechnen?  (Gelesen 6134 mal)

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Offline queeniepaul

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Müssen wir in 4 Wochen mit Liefersperre rechnen?
« am: 11. September 2012, 20:03:38 »
Liebe Forum Gemeinschaft!

Zunächst eine kurze Vorgeschichte:
Zwei Sonderverträge Strom, HT sowie NT (getrennte Zähler), bei den örtlichen Stadtwerken.
Seit der Abrechnung 2007 Kürzung beider Jahresabrechnungen, jeweils auf den vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis (HT = 2004, NT = 2002), Strom-St.- und MWSt.-Erhöhungen wurden berücksichtigt, Abschlagszahlungen entsprechend angepasst.

Zum 01.06.2012 wurde uns der Sondervertrag für den „Normalstrom HT“ fristgerecht gekündigt. Die Kündigung haben wir mit dem Musterschreiben für Widerspruch zur Kündigung des Sondervertrages als unwirksam zurückgewiesen. Aufgrund von: Formvorschriften (Zweimal unterzeichnet „im Auftrag“); Missbrauch marktbeherrschender Stellung (Versorgung durch anderen Versorger mit Nachtstrom nicht möglich); Schikaneverbot; Ebenfalls Vorbehalt der Rechte aus dem bisherigen Vertragsverhältnis.

Der Verbrauch HT bis 31.05.2012 wurde von den Stadtwerken geschätzt, eine Schlussrechnung erstellt, unser Widerspruch zur Kündigung pauschal zurückgewiesen. Willkommen in der Grundversorgung!

Unsere nächste Abschlagszahlung HT wurde auf den „alten Sondervertrag“ gebucht, das beendete Vertragskonto danach zur Verbuchung von Zahlungseingängen gesperrt. Nur die Differenz zur höheren Abschlagsforderung Grundversorgung wurde angemahnt und von uns zunächst auch unter Vorbehalt gezahlt.

Unsere nächsten Abschlagszahlungen erfolgten wie vorher, nur bei HT auf das „neue“ Vertragskonto. Der Differenz zur neuen Abschlagsforderung wird aktuell wieder angemahnt, die Mahnung enthält nun aber den folgenden Text: "Sollten Sie die Beträge jedoch auch innerhalb der nächsten 4 Wochen (es handelt sich hierbei um keine Fristverlängerung) nicht begleichen, so müssen wir von unserem Recht der Liefersperre Gebrauch machen." Ist dies jetzt nur eine „härtere Gangart“ des Versorgers, oder müssen wir mit einer Liefersperre rechnen, wenn wir die Differenz nicht zahlen?

Die Kürzungen beim Sondervertrag NT werden übrigens von den Stadtwerken weiterhin „klaglos“ hingenommen. Einen Versorgerwechsel haben wir geprüft, finden jedoch keinen alternativen Anbieter für Nachtstrom. Sollten wir versuchen, nur mit dem "Normalstrom" zu wechseln?

Wir bitten dringend um Ratschläge, wie wir weiter vorgehen sollten. Vielen Dank dafür!

MfG
Queeniepaul





Offline Cremer

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Re: Müssen wir in 4 Wochen mit Liefersperre rechnen?
« Antwort #1 am: 12. September 2012, 18:57:59 »
Sie sollten zunächst prüfenob die Kündigung wirklich fristgerecht war, läßt sich hier so nicht erkennen.

Sie sind jetzt in der Ersatzversorgung oder Grundversorgung, bitte prüfen?
Bei Ersatzversorgung können dann Sperre ausgesprochen werden
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline queeniepaul

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Re: Müssen wir in 4 Wochen mit Liefersperre rechnen?
« Antwort #2 am: 13. September 2012, 18:56:18 »

Sie sollten zunächst prüfenob die Kündigung wirklich fristgerecht war, läßt sich hier so nicht erkennen.

Die Kündigung war fristgerecht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit.

Sie sind jetzt in der Ersatzversorgung oder Grundversorgung, bitte prüfen?

Im Kündigungsschreiben steht: ...werden wir Sie ab dem 2. Juni 2012 zu den Konditionen unserer Grundversorgung beliefern. Außerdem habe ich einen neuen Versorgungsvertrag erhalten, Bezeichnung: Grundversorgung Strom Haushalt. Nur im beigefügten Preisblatt steht: Grundversorgungs-/Ersatzversorgungstarif Strom.

Danke für Ihre Antwort.


Offline bolli

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Re: Müssen wir in 4 Wochen mit Liefersperre rechnen?
« Antwort #3 am: 14. September 2012, 08:37:09 »
Ich gehe mal davon aus (ohne die genauen Besonderheiten der Versorgung bei HT/NT zu kennen),  dass Sie möglicherweise tatsächlich mit dem HT in der Grundversorgung sind. In dieser ist es vor allem wichtig, dass Sie JEDER Preisanpassung einzeln widersprechen. Sie sollten auch den Preisen jetzt zu Beginn widersprechen, wenn auch der BGH (leider) immer noch an seiner dubiosen Sockelpreis-Theorie festhält und Ihnen somit unterstellt, die Anfangspreise in der Grundversorgung seien "vereinbarte Preise", obwohl Sie ja "zwangsweise" in die Grundversorgung gekommen sind.
Eine Unterbrechung der Versorgung in der Grundversorgung ist nur ausnahmsweise und bei vorliegen bestimmter Sachverhalte möglich.
Diese sind u.a. in § 19 Abs. 2 StromGVV niedergelegt:
Zitat
...
Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Grundversorger kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Grundversorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Grundversorger eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen Versorger und Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung des Grundversorgers resultieren.
Wenn Sie, vorllaem bei Preiserhöhungen die Erhöhung als unbillig rügen und den Nachweis der Billigkeit verlangen ist eine Forderung erst fällig, wenn der Versorger die Billigkeit nachweist.
Sie sollten sich ggf. vor Ort mal kundig machen, inwieweit Ihr Versorger solche Drohungen in der Vergangenheit schon in die Tat umgesetzt hat. Falls es sich nicht nur um eine "Drohung" handelt, sollten Sie schon mal eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht vorbereiten, damit, wenn der Versorger seine Drohung umsetzt und Ihnen die gem. § 19 Abs. 1 StromGVV notwendige 3-Tagesfrist setzt, Sie diese umgehend einreichen können. Schauen Sie diesebezüglich auch mal hier vorbei.
Nach meinem Kenntnisstand wird diesen einstweiligen Verfügungen gegen die Versorgungssperren insbesondere meist dann stattgegeben, wenn a) ein Preiswiderspruch vorliegt und b) überhaupt Zahlungen erfolgen, so dass nicht von einer generellen Zahlungsunwilligkeit des Verbrauchers ausgegangen werden kann.

Das Ihr Versorger beim NT weiterhin still hält hat wahrscheinlich damit zu tun, dass der NT immer ein Sondervertrag ist und er Sie somit nicht "zwangsumsiedeln" kann. Derzeit scheint er sich zunächst der anderen Aufgabe zu widmen. Heisst aber nicht, dass er bei NT ewig still hält, jedoch gehen mit jedem Jahr natürlich auch Ansprüche verloren, da sie verjähren.  ;)

Offline queeniepaul

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Re: Müssen wir in 4 Wochen mit Liefersperre rechnen?
« Antwort #4 am: 15. September 2012, 16:20:41 »
Hallo Bolli,

vielen Dank für Ihre umfangreichen Ausführungen.

Mit dem verwendeten „Musterschreiben für Widerspruch zur Kündigung des Sondervertrages“ habe ich gleichfalls die Preise der angebotenen Grundversorgung vorsorglich als unbillig gerügt. Hierauf teilte der Versorger mit: „Durch den Abschluß des Grundversorgungsvertrages ist ein Arbeitspreis von 0,2035 €/kWh vereinbart worden. Die 0,2035 €/kWh sind somit der Billigkeitsprüfung entzogen“. Hierbei handelt es sich dann wahrscheinlich um die von Ihnen zitierte Sockelpreis-Theorie?

Dann werde ich diese „vereinbarten Preise“ wohl zunächst zahlen müssen? Aufgrund eines baldigen Urlaubs möchte ich mich nicht kurzfristig mit Schutzschriften und einstweiligen Verfügungen beschäftigen. Den aktuell angemahnten höheren Abschlag sowie den nächsten Abschlag in der verlangten Höhe werde ich erst einmal überweisen.

Nach dem Urlaub würde ich gerne versuchen, für den HT-Verbrauch einen anderen Versorger zu finden. Schließlich teilen die Stadtwerke mit, dass „ mittlerweile rund 80 Stromlieferanten zur Versorgung bereitstehen, unter denen Sie wählen können“. Ob man uns wohl aus dem HT-Vertrag entlässt und bereit ist, den separaten NT-Vertrag weiter zu bedienen? :-\


Offline bolli

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Re: Müssen wir in 4 Wochen mit Liefersperre rechnen?
« Antwort #5 am: 17. September 2012, 07:43:53 »
Ob man uns wohl aus dem HT-Vertrag entlässt und bereit ist, den separaten NT-Vertrag weiter zu bedienen? :-\
Wenn Sie einen anderen Versorger finden, der Sie bei HT beliefert, MUSS man Sie aus dem Vertrag entlassen, so Sie diesen ordnungsgemäß kündigen. Dem gegenüber DARF man Sie deswegen nicht aus dem NT-Vertrag "schmeißen", da es hierfür eben keinen Ersatz gibt. Aber zu dieser Problematik gibt es hier im Forum auch schon einige Beiträge. Gehen Sie mal über die Suche, da werden Sie einiges finden.

 

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