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Autor Thema: Fristen für Schlussabrechnung?  (Gelesen 13462 mal)

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Offline fritzfrie

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Fristen für Schlussabrechnung?
« am: 26. Mai 2012, 12:00:33 »
Hallo Forumsteilnehmer,

gibt es eine Gesetz oder ein Urteil, wie lange ein Stromanbieter Zeit hat, eine Schlussabrechnung nach Vertragsende zu erstellen?

Viele Grüße
Fritz

Offline Christian Guhl

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Fristen für Schlussabrechnung?
« Antwort #1 am: 26. Mai 2012, 13:15:38 »
§ 40 Abs. 4 EnWG

Offline userD0003

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Fristen für Schlussabrechnung?
« Antwort #2 am: 26. Mai 2012, 20:32:17 »
Zitat
Original von Christian Guhl
§ 40 Abs. 4 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
= Zugang beim Kunden innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsende ! (der Kollege ist heute sehr sparsam mit seinen Auskünften  ;))

Hatten Sie den Zählerstand dem Netzbetreiber, dem alten Versorger und dem neuen Versorger unverzüglich nach Vertragsende per Email, Fax oder schriftlich mitgeteilt ?

Offline bolli

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Fristen für Schlussabrechnung?
« Antwort #3 am: 29. Mai 2012, 07:29:19 »
Und wenn nach 8 - 10 Wochen noch keine Schlussabrechnung da ist (wenn der Zählerstand zum Vertragsende unmittelbar nach diesem auch weitergemeldet wurde) würde ich dem Versorger noch ein Schreiben schicken, in dem ich ihn auffordere, innerhalb von 14 Tagen die Schlußabrechnung vorzunehmen und ihm mitteilen, dass bei Nichtvorligen der Abrechnung die Schlichtungsstelle eingeschaltet wird.

Offline fritzfrie

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Fristen für Schlussabrechnung?
« Antwort #4 am: 29. Mai 2012, 10:07:36 »
Hallo,

vielen Dank für die Hinweise. Ich bin eigentlich erfahrener Energieanbieter-Wechsel. Ging mir nur darum, ob es definitive gesetzliche Grundlagen zum Vorgehen gegen die Scharlatane unter den \"neuen\" Anbietern gibt.

Ansonsten bin ich hier viel rigoroser. Bei Guthaben zum Vertragsende schnell entsprechend der überall nachlesbaren Fristen in Zahlungsverzug setzten. Bei Nichtreaktion online-Antrag auf Mahnbescheid. Klappt wunderbar und ist im Endeffekt kostenfrei. Unter \"vorgerichtliche Mahnkosten\" kann man zudem noch (dosiert) seinen Zeitaufwand für evtl. Mailschreiben o.ä. einsetzen.

Hab\' ich bis jetzt 2x durchgeführt. Wirkt Wunder. Man muss natürlich die korrekte Forderung anmahnen. Und da habe ich bei vielen Mitmenschen(siehe z.T. haarsträubende Beiträge in manchen Energieforen)  doch gewaltige Zweifel, ob diese eine solche Berechnung durchführen können.

Viele Grüße
Fritz

 

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