Hallo zusammen,
mein Schwiegervater wurde leider auch vor 12 Jahren von der Fa. Ty.... mit einer Nutzungsentschädigung für einen Flüssiggastank über den Tisch gezogen. Ich will nun einen neuen Tank kaufen. Meine Fragen:
- Muss ich den Tank zurückgeben (mein Schwiegervater bezahlte die sogen. Einmalmiete), wenn ich diesen nicht mehr nutze und einfach abschließe?
- Kann die jährliche Prüf- und Instandhaltungspauschale entfallen, wenn der Ty-Tank abgeschlossen wird?
Bitte um Unterstützung
Danke
Hans Greimel