Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?  (Gelesen 19194 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Raynard

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 14
  • Karma: +0/-0
Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?
« Antwort #30 am: 03. Juli 2012, 14:23:18 »
So, ich bin zurück und es ist einiges geschehen.

Ich fasse mal zusammen, werde dazu auch teilw. bereits berichtetes mit einfliessen lassen, damit nicht \'zurückgeblättert\' werden muss.

Vorgeschichte:
Frau - nun allein lebend - bekommt Jahresabrechnung aus der Zeit zu Zweit. Die darin berechnete Nachzahlung kann sie nicht auf einmal zahlen, vereinbart Ratenzahlung. Den Beginn der Ratenzahlungsvereinbarung verletzt sie jedoch, holt die Zahlung umgehend nach. Die weiteren Raten erfolgen zuverlässig.
Das EVU stellt sich jedoch auf die Hinterbeine und will die Gesamtsumme sofort und auf einen Schlag. Schickt einen Inkassobeauftragten, der sie jedoch nicht antrifft. Welcher aber die Kosten deutlich erhöht.
Erst bei der Prüfung der Jahresabrechnung stellt sie einen Tag/Nachttarif-Zähler fest. Bittet bereits bei der Verhandlung um die Ratenzahlung sowie mehrfach danach um Aufklärung, warum dieser verbaut wurde, obwohl sie keine Nachtspeicheröfen o. a. hat. Obwohl einer der Sachbearbeiter gar einen Betrugsversuch vermutete, erhielt sie kein Echo seitens des EVU.
Eine parallele Recherche bei Bauherrn und Vermieter führte ebenso zu keinem Ergebnis.

Update:
Einer Auskunft des Bauherrn nach war ein vergangener Mieter Beschäftigter des EVU. Er vermutet hier einen Zusammenhang. Belege dafür gibt es jedoch nicht.

Der versuchte Wechsel des Stromanbieters wurde durch das \'neue\' Unternehmen mit Hinweis auf fehlendem Angebot für Tag/NachtStrom abgelehnt.

Nachdem das EVU auf Ihre Argumentation und Verhandlungsversuche nicht eingeht, sie teilweise ignioriert, erteilt sie (schriftlich) den MA des EVU Hausverbot, widerspricht den Sperrversuchen mit Begründung nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromGVV, ohne diesen jedoch explizit zu erwähnen.
Weiter weist sie auf die mehrfachen vergeblichen Klärungsversuche zum falschen Zähler hin, die Äusserung des Betrugsverdachtes eines EVU-MA\'s, fordert das EVU auf, hier umgehend klärend behilflich zu sein. Danach auch Tarifunterlagen zu günstigeren Tarifen zuzusenden.
Darüber hinaus weist sie aufgrund des falschen Zählers die Abrechnung als falsch zurück, stellt die (weiter erfolgenden) Zahlungen unter Vorbehalt. Weist weiter auf deren Zweckgebundenheit hin.

In der Antwort des EVU wird der Zähler wie die Zurückweisung der Abrechnung ignoriert. Stattdessen wird auf die aufgelöste Ratenzahlung hingewiesen, damit das Inkasso begründet und ein (günstigerer) Tag/NachtStromTarif zugesandt.

Daraufhin weist sie erneut schriftlich die Sperrversuche mit Bezug auf § 19 Abs. 2 Satz 2 StromGVV zurück, weist weiter auf die Zurückweisung der Abrechnung und die zukünftig vorbehaltliche Zahlung hin, stellt die Zweckgebundenheit der Zahlungen dar. (Es geht per Fax raus)

Zwei Tage dem Schreiben findet sie ein weiteres Schreiben eines Inkassóbeauftragten in ihrem Postkasten, der sie trotz Hausverbot sperren wollte.. Zwischenzeitlich sind die Inkassokosten höher als die restliche Hauptforderung des EVU.

(Man darf doch nicht in Urlaub fahren...) Es würde mich freuen möglichst viele Antworten zu erhalten.

Gruß Raynard
Gruß,

Raynard

Offline heidelberger33

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 21
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?
« Antwort #31 am: 03. Juli 2012, 19:29:12 »
Meine Erfahrung zeigt, dass die \"textbausteine\" bzw. Vordrucke oftmal den Eindruck erwecken sollen, dass es sich um eine Einstellung der Belieferung handeln solle.
------------------
\"Zwei Tage dem Schreiben findet sie ein weiteres Schreiben eines Inkassobeauftragten in ihrem Postkasten, der sie trotz Hausverbot sperren wollte.. Zwischenzeitlich sind die Inkassokosten höher als die restliche Hauptforderung des EVU.\"

Vielleicht wäre der GENAUE Text der sogenannten \"Sperrung\" des Schreibens des Inkassobeauftragten sehr klärend.

Wurden die Formvorschriften Termine etc. für eine Sperrung eingehalten?

Oder ist dies mal wieder (rechtlich evtl.) unverbindliches Geschreibsel.

Hatte auch schon mehrmals solche unklaren Papierstücke A4 im Briefkasten.

Definitiv  m.E. vernünftige Antworten erhielt ich auf meine umgehende Bitte um klärende Informationen wie diese Textvordrucke einzuordnenh seien, nicht.
Begründungen wie: Wir haben ja schon seit JJJJ die Preise nicht erhöht etc.  oder anderes Kauderwelsch bei dem mit irgendwelchen Prozentzahlen (eines unabhängigen Gutachters) argumentiert wurde (natürlich ohne absolute Zahlen oder mindestens Zähler und Nenner anzugeben) wurden formuliert

Als Teilnehmer dieses Forums bin ich der Meinung dieses Larifari zwischenzeitlich halbwegs in die entsprechende \"Schublade\" einordnen zu können.

Ergo sinvoll:
Rechtsanwalt kontaktieren, Klage und Begründung abwarten, nicht mit irgendwelchem BlaBla einschüchtern lassen !!!

Nochmalige Bitte:

Vielleicht wäre der GENAUE Text der \"Sperrung\" des Schreibens des Inkassobeauftragten sehr klärend.
Eine Sammlung der diversen \"textbausteine\" ähnlicher Fälle wäre evtl sehr erhellend mit welchen Formulierungen die Verbrauche inn Brand geschossen werden sollen.
Meine Erfahrung ist, dass mit nebulösen Formulierungen ein Eindruck erweckt werden soll, der rechtlich nicht zulässig wäre.

Gelobt sein der ehrliche, faire  \"Hanseatische Kaufmann\"

Offline Raynard

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 14
  • Karma: +0/-0
Re: Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?
« Antwort #32 am: 27. Juli 2012, 08:19:55 »
Hallo und guten Morgen,
sorry für mein weiteres Schweigen, irgendwie ist die Benachrichtigungsmal unter gegangen. Daher ging ich fälschlich davon aus, der Thread könne in Vergessenheit geraten sein.

@Heidelberger
Ihren Schlusssatz könnte ich - aus vollster Überzeugung - gleich vielfach unterstreichen. Ich vermisse den 'hanseatischen Kaufmann', oder zumindest seine Grundtugenden, gleich Ihnen. Manchmal kommt es Einem vor wie auf einem orientalischem Basar.
Doch damit täte ich dem Orient unrecht. Kennt man die Mentalität orientalischer Kaufleute, wird man m. E. n. schnell dort viele der Tugenden finden, welche wir hier schmerzlich vermissen.
Andererseits sollten wir aber nicht vergessen; ein Kaufmann mit hanseatischen Tugenden braucht auch einen Kunden, welcher diese Tugenden nicht nur schätzt, sondern sich selber darauf brieft. Und wenn ich nur die nicht einbringbaren Forderungen in meinem Keller betrachte scheint auch dieser auszusterben...

Unseren Fall habe ich übrigens zu einem erfolgreichen Ende gebracht. Wenige Tage nach meinem letzten Beitrag rüstete ich meinen Wagen für eine längere Tour, sah einen anderen Wagen mit EVU Beschriftung am Nachbarhaus vorfahren, eine Person aussteigen, einen Brief einwerfen und sich wieder zum Wegfahren wenden. Ich stellte die Person zur Rede ohne mich vorgestellt zu haben. Sie gab gleich den Zweck ihres Besuches zu, die Sperrung des Stromanschlusses. (Gab es da mal nicht ein BDSG???) Auf den reinen Einwurf ohne zu Klingeln angesprochen, meinte die Person, meine Nachbarin würde doch so und so nicht öffnen.

Mein eigenes Klingeln bewies das Gegenteil. Die Person zog dann bald sichtlich 'geknickt' ab.

Nachdem meine geplante Tour in der Nähe des Hauptsitzes des EVU vorbeiging, liess ich mir von meiner Nachbarin eine Vollmacht nach BGB und den Vorgang geben und wurde beim EVU direkt vorstellig. Der zuständige Sachbearbeiter versuchte mich gleich abzuwimmeln, offenbar war er direkten Kundenkontakt nicht gewöhnt. Sein Vorgesetzter jedoch schon.

Ergebnis von etwas mehr als einer Stunde Verhandlung: Die Inkassokosten wurden vollständig gestrichen. Die Zwischenberechnung des Stromverbrauches ergab ein deutliches Guthaben. Mit diesem wurde die Forderung verrechnet, angefallene Mahnkosten erlassen. Die Vorauszahlung wurde um etwas mehr als die Hälfte verringert.

Zwei Tage später lagen die Verhandlungsergebnisse schriftlich vor und mein Fraule und ich hatten eine Einladung zum Essen...

Ich möchte Euch für Eure Unterstützung hierbei - auch im Namen meiner Nachbarin - danken.
Gruß,

Raynard

Offline Aronat

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Re: Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?
« Antwort #33 am: 28. Juli 2012, 18:37:22 »
Hallo Raynard,

Na also geht doch, Gratuliere. Manchmal ist es sehr hilfreich in eigener Person dort zu erscheinen.
Fehlt nur noch der Wechsel des Zählers auf einen normalen. Zumal die Gebühren hier höher liegen.
Oder ist der Wechsel schon veranlasst worden ?

mfg, Aronat

Offline Raynard

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 14
  • Karma: +0/-0
Re: Stromversorger - Sturer Sachbearbeiter?
« Antwort #34 am: 28. Juli 2012, 22:48:08 »
Dazu hat sie mit Ihrem VM gesprochen, allerdings bin ich da nicht auf dem Laufenden.

mfg

R.
Gruß,

Raynard

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz