Blödsinnige Empfehlung bei Stiftung WarentestWenn Sie einer Preiserhöhung widersprechen, zahlen Sie trotzdem den vollen Betrag weiter und weisen Sie darauf hin, dass Sie das nur unter Vorbehalt tun. Die Verbraucherzentralen bieten Musterbriefe an.
Der betroffene Kunde, der so verfährt, muss später verbunden mit Kosten und Prozessrisiken auf Rückzahlung klagen. Wer Abschläge und Rechnungsbeträge entsprechend kürzt, hat dieses Problem nicht.