Bolli hat die Fragen genannt, die zu beantworten wären.
Im Normalfall muss man dem IV wohl unterstellen, dass er geprüft hat, ob der Genossenschaftsanteil bezahlt wurde oder nicht.
Wenn man der Meinung ist, das sei nicht rechtens, muss man den Nachweis erbringen.
Es sieht wohl so aus, dass die seinerzeits erteilte Lastschriftgenehmigung nicht realsiert erden konnte, da Sie eine neue Bankverbindung haben.
Aber wie erfolgte dann der Energiebezug?