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Autor Thema: Forderung vom IV von dem Genossenschaftsanteil  (Gelesen 6500 mal)

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Offline genossi

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Forderung vom IV von dem Genossenschaftsanteil
« am: 27. April 2013, 09:07:05 »
Hallo,

ich habe schon die zweite und letzte außergerichtliche Mahnung von IV hier liegen und frage mich was ich machen soll.
Ich bin Kunde bei EnergenSüd im Jahr 2011 geworden.
Damals habe ich einen Aufnahmeantrag mit einer Einzugsermächtigung an Energensüd hingeschickt.
Nun ist die Forderung nach dem Genossenschaftsanteil bei mir im Haus, ist diese rechtens? Da ich meine Kontoverbindung seit damals schon geändert habe und keine Beweise mehr habe, ob mir der Genossenschaftsanteil abgebucht wurde oder nicht, weiß ich nicht recht was ich tun sollte?
Meine Forderung zur Auszahlung meiner Gutsschrift bei der Energensüd ist natürlich nicht durchgegangen..

Ich würde mich freuen über ein paar Antworten

Offline bolli

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Re: Forderung vom IV von dem Genossenschaftsanteil
« Antwort #1 am: 29. April 2013, 07:27:58 »
Sind Sie mit Energie durch Energie Süd beliefert worden ? Hatten Sie denen eine Lastschrift erteilt ? Wenn ja, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie auch den Genossenschaftsanteil eingezogen haben. Haben Sie von Energen Süd 2011 eine schriftliche Aufnahmebestätigung erhalten ? Das gäbe zumindest zeitlich einen gewissen Anhaltspunkt. Ansonsten besteht die Möglichkeit, von Ihrem alten Kreditinstitut eine Übersicht über ihre damaligen Kontobewegungen zu erhalten. Diese ist aber möglicherweise kostenpflichtig. Deshalb sollten Sie versuchen, den fraglichen Zeitraum einigermaßen einzugrenzen.

Aber wenn der IV behauptet, Sie den Genossenschaftsanteil noch nicht bezahlt, liegt die Beweislast bei Ihnen. Daher ist Ihre Auswahlmöglichkeit wohl gering.

Offline Stromfraß

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Re: Forderung vom IV von dem Genossenschaftsanteil
« Antwort #2 am: 30. April 2013, 17:24:09 »
Bolli hat die Fragen genannt, die zu beantworten wären.
Im Normalfall muss man dem IV wohl unterstellen, dass er geprüft hat, ob der Genossenschaftsanteil bezahlt wurde oder nicht.
Wenn man der Meinung ist, das sei nicht rechtens, muss man den Nachweis erbringen.
Es sieht wohl so aus, dass die seinerzeits erteilte Lastschriftgenehmigung nicht realsiert erden konnte, da Sie eine neue Bankverbindung haben.
Aber wie erfolgte dann der Energiebezug?

 

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