Hallo Herr Cremer, hallo Herr Fricke,
danke nochmals für Ihre Antworten.
Mittlerweile habe ich rechtsanwaltliche Hilfe über die Rechtsschutzversicherung; und diese wickelt nun den ganzen Schriftverkehr mit den Bad Homburger Stadtwerken ab. Meine Rechtsanwältin hat zunächst telefonisch einen Aufschub von 14 Tagen erwirkt bezüglich des angedrohten Gaslieferungsstopps (Frist war 11.07.06 für mich, Außenstände zu zahlen, was ich natürlich verweigert habe, da diese auf den unbilligen Gaspreiserhöhungen beruhen), und der Einleitung von Mahnverfahren.
Kann kam zunächst ein Schreiben zur Kontenklärung: Die Stadtwerke stellten dar, was ich bisher gezahlt hätte, und ihre Forderungen gegenüber: Differenz 499.-€; dann schickte ich meinen Beitrag zur Kontenklärung mit Verweis auf meine Abbuchungen: Differenz aufgrund zurückgehaltener Beträge wegen unbilliger Erhöhungen: 279.-€, und das seit Oktober 2005.
Danach hatte meine Rechtsanwältin den ganzen bisherigen Schriftwechsel durchgearbeitet und schickte ein gepfeffertes Schreiben an die Stadtwerke, in dem sie meinen Standpunkt noch einmal mit juristischen Verweisen und Gerichtsurteilen unterfütterte und nochmals den 2 Gaspreiserhöhungen (ab morgen sind es 3, insgesamt über 30% innerhalb 10 Monaten!) widersprach in meinem Namen, und eine schriftliche Bestätigung seitens der Gaswerke forderte, daß künftig von der Forderung der erhöhten Gaspreise abgesehen werde, da diese unbillig seien.
Bisher ist keine Antwort seitens der Stadtwerke Bad Homburg hierauf eingetroffen; lediglich einem Zeitungsartikel war zu entnehmen, daß ab 01.08.06 eine neue Gaspreisanhebung von diesmal 8% vorgenommen werde. Glücklich der, der Zeitung liest.
Meine Rechtsanwältin schlug vor, eine negative Feststellungsklage zu erheben; das heißt, ich würde nun aktiv werden und meinerseits die Stadtwerke verklagen mit dem Ziel, daß vor Gericht nun entweder die Billigkeit der Gaspreise bewiesen werde oder die Forderungen an mich wegen erhöhter Gaspreise endgültig fallen gelassen werden sollten.
Mein Standpunkt ist allerdings eher der, mich im Zweifelsfall selbst von den Stadtwerken verklagen zu lassen, wobei ich nach all dem, was ich bisher im Forum und in den Medien mitbekommen habe, nicht glauben kann, daß die Stadtwerke dies so locker tun - theoretisch müssten sie ja in Beweisnot sein.
Außerdem befürchte ich, den übrigen Bad Homburger Gasrebellen, falls es sie noch gibt (habe immer noch keinen Kontakt ) im Fall eines ungünstigen Urteils zu schaden durch eine Steilvorlage für die Stadtwerke.
Was meinen Sie dazu - ? Bisher habe ich meine Rechtsanwältin darüber informiert, daß ich gerne abwarten würde; und erst bei ernsthaft zu erwartendem Ärger vor Gericht zu ziehen.
Gruß G. Steger