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Autor Thema: Verbraucherzentrale Hamburg: 5000-Euro-Klage gegen Flexstrom  (Gelesen 6357 mal)

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Offline DieAdmin

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Offline GUMPi

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Verbraucherzentrale Hamburg: 5000-Euro-Klage gegen Flexstrom
« Antwort #1 am: 30. Januar 2012, 12:51:01 »
Viel interessanter und hilfreicher für FlexStrom-Kunden bzw. -Geschädigte finde ich die Informationen der VZ Berlin:

http://www.vz-berlin.de/UNIQ132792392328397/link1004491A.html

So wird hier darauf hingewiesen, dass die VZ Berlin aktuell eine Klage gegen die strittige Bonusklausel \"Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.\" (Anm.: AGB Stand 10.07.2009 bis einschl. 20.04.2011) laufen hat.

Zitat
Auszug aus o.g. Veröffentlichung der VZ Berlin:

Betroffene FlexStrom-Kunden, denen das Unternehmen die Zahlung des Bonus verweigert, haben zwei Möglichkeiten:

  • Sie können in aller Ruhe den Ausgang eines von der Verbraucherzentrale Berlin durchgeführten Klageverfahrens abwarten und erst anschließend Ihren Rückzahlungsanspruch durchsetzen. Die Verbraucherzentrale Berlin will dem Unternehmen gerichtlich untersagen lassen, sich auf die besagte Bonus-Klausel zu berufen, die im Fall der Schlichtungsstelle zugrunde lag. Sie fordert zudem eine Erklärung von Flexstrom an die Kunden, dass der Bonus erstattet wird. Da der Anspruch auf die Bonuszahlung erst in drei Jahren verjährt, ist hier auch keine Eile geboten.
  • Sie könnten auch versuchen, Ihren Anspruch auf den Bonus gerichtlich durchzusetzen und entweder eine Zahlungsklage erheben oder einen Mahnbescheid beantragen. Die Klage können Sie entweder gemäß § 12 ZPO am allgemeinen Gerichtsstand von FlexStrom (= AG Berlin-Tiergarten) oder gemäß § 29 ZPO am besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsortes (= Wohnsitz des Verbrauchers) erheben. Da der Streitwert in der Regel unter 600,- € liegt, wäre ein Urteil des Amtsgerichts nicht berufungsfähig. Sie sollten daher schon in der Klageschrift beantragen, wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zuzulassen! Daran ist das Gericht aber nicht gebunden.

Die Erfolgsaussichten der Klage der VZ Berlin, die wohl beim LG Berlin anhängig sein dürfte, sollte man jedoch offensichtlich nicht überbewerten:

http://www.flexstrom-blog.de/2012/01/20/berufung-gegen-urteil-des-ag-tiergarten-erfolgreich/

Bleibt zunächst die Urteilsbegründung abzuwarten und dann weiter auf ein Einsehen der Richter zu hoffen...


P.S.: Für diejenigen, die noch nicht die \"ach so kundenfreundliche\" Auflistung der Urteile in Sachen Bonus kennen, hier der Link: http://www.flexstrom.de/uebersicht_gerichtsurteile.php

Offline Energiesparer51

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Verbraucherzentrale Hamburg: 5000-Euro-Klage gegen Flexstrom
« Antwort #2 am: 30. Januar 2012, 15:10:09 »
...und dran denken, dass die selben Akteure jetzt unter dem Namen \"Löwenzahn\" Strom \"verschenken\". Damit dürfte man besonders unkritische Kunden auch von dem eigenen Unternehmen abwerben und dessen Einnahmesituation eher verschlechtern.

 ;)
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline heinz1234

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Verbraucherzentrale Hamburg: 5000-Euro-Klage gegen Flexstrom
« Antwort #3 am: 01. Februar 2012, 17:57:05 »
Zitat
Original von GUMPi
Die Erfolgsaussichten der Klage der VZ Berlin, die wohl beim LG Berlin anhängig sein dürfte, sollte man jedoch offensichtlich nicht überbewerten:

http://www.flexstrom-blog.de/2012/01/20/berufung-gegen-urteil-des-ag-tiergarten-erfolgreich/

Bleibt zunächst die Urteilsbegründung abzuwarten und dann weiter auf ein Einsehen der Richter zu hoffen...
Ich habe ein Antwortschreiben von Flexstrom auf meine Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens erhalten. Dort wird auch bereits auf das o. g. Urteil eingegangen:
Zitat
Flexstrom
Da Sie eines der wenigen anderslautenden Urteile des Amtsgerichts Tiergarten zitieren, müssen wir darauf hinweisen, dass mittlerweile das erste Berufungsurteil in Bonussachen vorliegt. Das Landgericht Berlin (Az.: 56 S 5g/11) hat ausdrücklich unserer Berufung stattgegeben und eine von uns angegriffene Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten, die den Bonus gewährt, vollumfänglich aufgehoben.
Naja, damit hat Flexstrom erst einmal Oberwasser. Ich werde jetzt den Ausgang des Verfahrens der Verbraucherzentrale Berlin abwarten, aber ehrlich gesagt habe ich die Hoffnung aufgegeben, den Bonus noch zu erhalten.

Offline superhaase

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Verbraucherzentrale Hamburg: 5000-Euro-Klage gegen Flexstrom
« Antwort #4 am: 01. Februar 2012, 18:39:00 »
Da sollte man in solchen Fällen mit gleichlautender Klausel wohl dazu übergehen, nicht zu kündigen, sondern ein zweites Jahr drin bleiben und einer Preiserhöhung mit Bestreiten einer zulässigen Preisänderungsklausel (§307) und hilfsweise Unbilligkeitseinwand ($315) widersprechen.

Wenn man Glück hat, kündigt dann der Versorger und man hat Anspruch auf den Bonus.  :D

Wenn nicht, dann hat man gute Chancen, den alten Preis weiter zu zahlen, und muss sich den Bonus halt auf zwei Jahre aufgeteilt denken.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline berghaus

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Verbraucherzentrale Hamburg: 5000-Euro-Klage gegen Flexstrom
« Antwort #5 am: 02. Februar 2012, 16:44:46 »
Zitat
aus hier
Die Kläger haben das Vertragsverhältnis mit E-Mail vom 27.11.2010 zum 31.01.2011, mithin vor Ablauf des am 31.01.2011 ablaufenden 1. Vertragsjahres gekündigt. Die Klausel ist entgegen der Auffassung der klagenden Partei auch in ihrem Wortlaut eindeutig und nicht missverständlich; vorliegend wurde zum 31.01.2011, 24.00 Uhr und nicht für die Zeit nach dem 01.02.2011 00:00 Uhr gekündigt, um eine Verlängerung des Vertrages zu verhindern.

Wenn man nun zwar im ersten Jahr, aber nicht zum Ablauf desselben, sondern zum Beginn des neuen Jahres kündigt, läuft dann der Vertrag noch ein weiteres Jahr?

Oder wäre das die Lösung der juristischen Sekunde und der Ausdrucksweise, um den Bonus doch zu erhalten und nicht in die zweite Runde mit Verteilung des Bonus auf zwei Jahre gehen zu müssen?

berghaus 02.02.12

 

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