Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EnBW kündigt Wärmestromvertrag zum 1.11.2011  (Gelesen 14336 mal)

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Offline pkied

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EnBW kündigt Wärmestromvertrag zum 1.11.2011
« am: 30. August 2011, 17:05:30 »
Ich beziehe Wärmestrom zum Heizen von der EnBW. Als die EnBW 2007 die Tarife für die Nachtaufladung (NT) um ca. 30% erhöhte, legte ich Widerspruch ein. Nach 18 Monaten wurden die Tarife erneut erhöht, auch dagegen legte ich Widerspruch ein. Bis heute zahle ich meinen Jahresverbrauch nach den Preisen von 2007. Nach jeder Jahresrechnung, die ich auf Grundlage der alten Preise neu berechne, erhalte ich ein Schreiben, in dem mir die EnBW mitteilt, wie groß mein Zahlungsrückstand ist. Ein Schreiben mit der Überschrift \"Mahnung\" oder \"Zahlungsaufforderung\" habe ich bisher nicht bekommen.

Nun hat die EnBW die bestehenden Wärmestromtarife der Sondervertragskunden zum 1.11.2011 gekündigt und bietet einen neuen Vertrag an, der gleichzeitig mit neuen Tariferhöhungen verbunden ist. Wenn ein Kunde dem neuen Vertrag nicht zustimmt, kommt er automatisch in den Grundversorgungstarif für Wärmestrom, der allerdings nochmals teurer ist.

Dieses Mal wird der neue Tarif aufgeschlüsselt in den Strompreis, in Stromsteuer und Umlagen. In den bisherigen Rechnungen waren die Umlagen (KWK- und EEG-Umlage) im Strompreis enthalten und wurden nicht separat aufgeführt. In einer Tabelle bei Wikipedia sehe ich, dass sich die EEG-Umlage von 2007 auf 2011 um 2,5 Ct erhöht hat.

Ich plane nun, den angebotenen Stromlieferungsvertrag abzuschließen und das  Vertragsangebot zu unterzeichnen, um nicht in die teurere Grundversorgung zu rutschen, will aber als Zusatz hinzufügen: \"Ich behalte mir eine behördliche oder gerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit der Entgelthöhe vor.\"  In einem beigefügten Brief will ich zum Ausdruck bringen, dass ich weiterhin an den Preisen festhalten werde, die vor der von mir bestrittenen Preiserhöhung von 2007 Gültigkeit hatten, dass ich aber sehr wohl die um 2,5 Ct erhöhte EEG-Umlage bezahlen werde.

Kann mir bitte jemand, der in juristischen Fragen bewanderter ist als ich, sagen, ob mein Vorhaben sinnvoll ist oder ob ich evtl. ein Eigentor schieße.
Vielen Dank für jeden Ratschlag.

Offline bjo

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EnBW kündigt Wärmestromvertrag zum 1.11.2011
« Antwort #1 am: 30. August 2011, 21:15:33 »
1. prüfen ob die kündigen dürfen, Form und Fristen
2. ob der Tarif \"Grundversorgungstarif für Wärmestrom\" einer rechtlichen Prüfung standhält bezweifel ich denn, dann dürfte der Versorger keine Heizzeiten usw.. vorgeben. Oder anders ausgedrückt der Rundsteuerempfänger wäre überflüssig!
3. wenn Punkt 2 möglich sein solle, lass von einem ELi prüfen was es kostet die Anlage so um zubauen das du mit normalen Strom heizen kannst und such dir nen Neuen
=> melde das ganze vorsorglich den zuständigen Behörden

Offline Christian Guhl

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EnBW kündigt Wärmestromvertrag zum 1.11.2011
« Antwort #2 am: 30. August 2011, 22:50:01 »
Das Bundeskartellamt hat hier (Pkt.2.4.5) festgestellt, dass Heizstromverträge immer Sonderverträge sind.
Einen Grundversorgungstarif für Wärmestrom gibt es also nicht ! Auch wenn der Vertrag \"Grundversorgungstarif\" genannt wird, ist es ein Sondervertrag ! Und da stellt sich dann die Frage nach der Preisanpassungsklausel. Ob eine Kündigung des Wärmestromvertrages wegen der Monopolstellung überhaupt möglich ist, bezweifele ich. Die Monopolstellung wird allerdings von manchen Versorgern bestritten. Es könne ja mit \"normalem\" Strom geheizt werden.
Ich würde nichts unterschreiben und gegen die Erhöhungen Widerspruch einlegen. Auf keinen Fall würde ich anfangen die Erhöhungen einzelner Preisbestandteile anzuerkennen. Und ob man sich etwas vorbehält, wird den Versorger wirklich brennend interessieren  ;).

Offline bjo

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EnBW kündigt Wärmestromvertrag zum 1.11.2011
« Antwort #3 am: 30. August 2011, 23:33:41 »
- weitermachen wie bisher, dann ist immer der Versorger der dumme der klagen muss!
Der wird sich das zweimal überlegen, schließlich geht um viel mehr als nur ihr Geld wenn er verliert!
In Ihrem Fall liefert er sogar noch Munition frei Haus (irreführung usw..)

Bei Zeiten dann eine Gemeinschafsseite bei Facebook machen und änlich gelagerte Fälle suchen :-) Wie gesagt nichts ist schlimmer als Öffendlichkeit!

Offline Cremer

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EnBW kündigt Wärmestromvertrag zum 1.11.2011
« Antwort #4 am: 31. August 2011, 12:52:32 »
@pkied,

schon geprüft ob die Kündigung rechtswirksam ist?

Wie lautet denn die Kündigungsfrist in Ihrem alten Vertrag ?
6 Wochen oder 3 Monate?
Wenn es 3 Monaten sind, hat der Versorger schon verloren, sofern die Kündigung nach dem 1.8.11 bei Ihnen eingegangen ist.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline pkied

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EnBW kündigt Wärmestromvertrag zum 1.11.2011
« Antwort #5 am: 11. September 2011, 06:40:34 »
Durch Urlaub komme ich erst jetzt dazu, wieder im Forum zu lesen.

Die Kündigung des Vertrags durch EnBW ging vor dem 1.8. ein.
Interessant ist, dass Heizstromverträge immer Sonderverträge sind und ich nicht in eine teurere Grundversorgung rutschen kann.

Vielen Dank für die Hilfen.

Offline Netznutzer

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EnBW kündigt Wärmestromvertrag zum 1.11.2011
« Antwort #6 am: 11. September 2011, 09:57:50 »
Zitat
Interessant ist, dass Heizstromverträge immer Sonderverträge sind und ich nicht in eine teurere Grundversorgung rutschen kann.

da denke ich, hast du etwas falsch verstanden, ein gekündigter Sondervertrag führt bei Nichtaktivität unweigerlich zur Grundversorgung (sofern man die Voraussetzungen für diese hat), und diese ist dann bei den Mengen (Heiz/Wärmestrom) verdammt teuer.

Gruß

NN

Offline GADÖG

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EnBW kündigt Wärmestromvertrag zum 1.11.2011
« Antwort #7 am: 12. Oktober 2011, 19:00:19 »
Auch mein EnBW Wärmestromvertrag wurde zum 1.11.2011 gekündigt.
Tag und Nachttarif gibt es zukünftig lt. Telefonauskunft nicht mehr.
Der Bonus für das erst Jahr soll die Kunden wohl etwas milder stimmen.
Ich habe versucht, einen anderen Wärmestromlieferanten zu finden - und auch gefunden. Dieser ist zwar nur etwa 10€ günstiger als der fürs erste Jahr geltende EnBW-Tarif - aber immerhin.
Mit dem Wechsel verliert EnBW immerhin Kunden.
Es könnte eine Signalwirkung  für diese unverschämte Preiserhöhung durch die EnBW sein, wenn dies bekannt wird - vor allem, wenn es einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden kann.
Nur durch Öffentlichkeit u. den entstehenden Imageverlust haben Kunden eine Chance!

Offline PLUS

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EnBW kündigt Wärmestromvertrag zum 1.11.2011
« Antwort #8 am: 17. November 2011, 19:14:33 »
Zitat
Original von GADÖG
Auch mein EnBW Wärmestromvertrag wurde zum 1.11.2011 gekündigt. Tag und Nachttarif gibt es zukünftig lt. Telefonauskunft nicht mehr.
    Das sind sind Auslauftarife. Das Auslaufen ist zum Großteil dem Ausstieg aus der Atomstromerzeugung geschuldet. Gerade die EnBW hat jetzt in den Nachtstunden einfach keinen \"billigen\" Atomstrom mehr übrig. Wenn die Sonne scheint tut sie das nur bei Tage.

Offline bjo

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EnBW kündigt Wärmestromvertrag zum 1.11.2011
« Antwort #9 am: 17. November 2011, 19:49:02 »
1. diese Verträge sind Sonderverträge und in vielen Gebieten ein Monopol des Anbieters
2. Abschaltzeiten müssten geregelt sein siehe Vertrag, Aushang usw..

=> sind die Abschaltzeiten geregelt, Versorger auffordern Vertrag einzuhalten
tut er es nicht, nachhalten und Rechnung entsprechend kürzen

=> der enventuell folgenden Kündigung widersprechen

 

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