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Autor Thema: Hilfe... Vertragschaos  (Gelesen 4833 mal)

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Offline Lenzy

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Hilfe... Vertragschaos
« am: 04. Juli 2011, 15:12:08 »
Hallo zusammen,

bei der Suche nach Hilfe nach Lösungsmöglichkeiten für mein Problem mit dem Gasanschluss bin ich hier gelandet. Wir haben drei Kinder und wahrscheinlich wird uns in den nächsten Tagen der Gashahn zugedreht.

Hier das Problem: Zum 01.11.2010 sind wir mit der Stromversorgung zu dem Unternehmen gewechselt, von dem wir auch schon mit Gas versorgt wurden. Ab dem Zeitpunkt blieben dann die Bankabbuchungen für Gas aus (...doch das Konto war gedeckt  :D ). Ich habe mir gedacht, wenn die mein Geld nicht wollen, ist das nicht mein Problem. Ende Dezember habe ich dann einen neuen Gasanbieter gesucht und den Vertrag zum 31.01.2011 gekündigt.

So, und dann kam im Februar eine Rechnung vom Grundversorger für den Zeitraum 01.11.2010 bis 31.01.2011. Da hab´ ich dann sparsam geguckt und nachgefragt, was das denn jetzt soll. Gekündigt hatte ich doch erst zum 31.01.2011. Dann hat man mir in einer Email des bisherigen Versorgers geschrieben, dass dort versehentlich ein Versorgerwechsel zum 31.10.2010 angestoßen worden sei. Eine schriftliche Kündigung oder eine Mitteilung über ein Vertragsende zum 31.10.2010 wurde nie erstellt geschweige denn mir zugestellt.

Ich weigere mich deshalb seit geraumer Zeit die Rechnung vom Grundversorger zu bezahlen. Jetzt wird vermutlich am 11.07.2011 mein Anschluss gesperrt. Der Grundversorger (hier im Bereich E.on Westfalen-Weser Vertrieb) behauptet, Gas geliefert zu haben. Der Netzbetrieber (E.on AG) mischt sich nicht ein und der bisherige Versorger verhält sich sch***** hoch drei, weil gar keine Reaktionen mehr erfolgen.

Was kann ich noch tun?

Gruß
Lenzy

Offline Cremer

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Hilfe... Vertragschaos
« Antwort #1 am: 04. Juli 2011, 16:18:36 »
@Lenzy,

sie müßten sich schon längst mit dem alten Versorger in Verbindung gesetzt haben, spätestens nachdem die Abbuchungen für gas ausgeblieben sind.

Diese Einstellung

Zitat
Ich habe mir gedacht, wenn die mein Geld nicht wollen, ist das nicht mein Problem

kann ich nicht verstehen.

Vermutlich kann man nur durch eine sofortige Zahlung die Sperre abwenden.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Lenzy

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Hilfe... Vertragschaos
« Antwort #2 am: 04. Juli 2011, 16:40:01 »
Hallo,
 
vielen Dank für die schnelle Antwort. Mir ist im Dezember aufgefallen, dass die Abbuchungen für November und Dezember fehlten, und zwar zu dem Zeitpunkt, als ich den monatlichen Abschlag mit dem Abschlag des neuen Anbieters ab 01.02.2011 vergleichen wollte. Gekündigt habe ich dann 2 Wochen später. Natürlich bin ich nicht davon ausgegangen, dass ich nichts mehr zahlen muss.

In Verbindung habe ich mich mit dem Vorversorger wegen der ausgebliebenen Abbuchungen schon. Daraufhin hat man mir Ende Januar mitgeteilt, dass versehentlich ein Versorgerwechsel angelegt wurde, kein Wort von Kündigung oder Vertragsende. Das war die letzte Reaktion des Versorgers.

Ich finde es nur eine ungeheure Dreistigkeit, dass man einfach ohne irgendwelche Mitteilungen oder Kündigungen in den teuren Grundversorgertarif zurückgestuft werden kann. Davon habe ich ja erst mit Erhalt der Rechnung erfahren.

Ich werde jetzt erstmal zähneknirschend unter Vorbehalt zahlen und den Unterschiedsbetrag dem Vorversorger in Rechnung stellen.

MfG
Lenzy

Offline Cremer

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Hilfe... Vertragschaos
« Antwort #3 am: 04. Juli 2011, 17:48:45 »
@Lenzy,

haben Sie denn von dem Vorversorger eine Endrechnung erhalten. Besteht da eine nachzahlung? Dann könnte man sich daran schadlos halten, indem man ggf. die Kostenunterschiede damit aufrechnen könnte.
MFG
Gerd Cremer
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Offline bolli

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Hilfe... Vertragschaos
« Antwort #4 am: 05. Juli 2011, 09:06:11 »
@Lenzy

Haben Sie denn vom Grundversorger keine Mitteilung bekommen, dass Sie sich in der Grundversorgung befinden ?

Zitat
§2 GasGVV
(1) Der Grundversorgungsvertrag soll in Textform abgeschlossen werden. Ist er auf andere Weise zustande gekommen, so hat der Grundversorger den Vertragsschluss dem Kunden unverzüglich in Textform zu bestätigen.
...
dazu kommt noch §2 Absatz 3:
Zitat
(3) Im Vertrag oder in der Vertragsbestätigung ist auf die Allgemeinen Bedingungen einschließlich der ergänzenden Bedingungen des Grundversorgers hinzuweisen. Des Weiteren ist der Kunde ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden können. Der Grundversorgungsvertrag oder die Bestätigung des Grundversorgers in Textform sollen eine zusammenhängende Aufstellung aller für einen Vertragsschluss notwendigen Angaben enthalten,...

Durch solch ein Schreiben sollten Sie dann wissen, dass Sie sich in der Grundversorgung befinden.

Wenn Sie DERZEIT nicht mehr in der Grundversorgung sind, hat der Grundversorger keine Berechtigung, Ihren Anschluss beim Netzbetreiber sperren zu lassen, da Sie derzeit nicht Vertragspartner des Grundversorgers im Bereich Gas sind.

Außerdem ist ein Versorger verpflichtet, eine vorgesehene Sperrung konkret rechtzeitig vorher anzukündigen. Gem. § 19 Abs. 2 GasGVV beträgt dieser Zeitraum vier Wochen. Sie müssen also jetzt nicht hektisch werden und jemandem Geld hinterherwerfen, welches Sie später nicht wiederbekommen.

Haben Sie denn von Ihrem alten Versorger eine Schlußrechnung bis zum 30.10.2010 erhalten und diese bezahlt ? Wenn Sie keine Kündigung erhalten hatten, würde ich dem Grundversorger mitteilen, dass Sie seinerzeit keine Kündigung Ihres Versorgers erhalten haben und sich daher noch in dem Vertragsverhältnis mit dem ehemaligen versorger befanden. Was der gegenüber anderen Vertragspartnern mitteilt ist nicht Ihr Problem. Da soll sich der Grundversorger mit dem ehemaligen Versorger in Verbindung setzen und das abklären. Der Netzbetreiber ist da tatsächlich völlig außen vor, da er nur auf Anweisung reagiert und nicht rechtlich prüfen kann 8und will) wer mit wem einen Vertrag hat.

Und bitte, alle Korrespondenz SCHRIFTLICH führen, wichtige Dinge entweder persönlich abgeben (gegen Empfangsbestätigung) oder per Einschreiben/Rückschein schicken.

 

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