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Autor Thema: Alleinlage: Wo muss der Zähler stehen??  (Gelesen 3848 mal)

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Offline malocher

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Alleinlage: Wo muss der Zähler stehen??
« am: 09. Juni 2011, 08:25:56 »
Hallo zusammen,

wir wohnen in einer Alleinlage außerhalb vom Ort.
Das Gebäude wurde von den Vorbesitzern auf eigene
Kosten erschlossen (80er Jahre) d.h. es wurde Wasser,
Telefon und Strom zum Haus gelegt.
Der Stromzähler befindet sich in einem Stromkasten mitten
im Ort.
Ich merke aber dass wir mit Sicherheit mehr Strom bezahlen
wie wir verbrauchen (es gibt einen zweiten Zähler im Keller im Haus)

Kann ich den Versorger dazu bringen den offiziellen Zähler
bei mir im Haus zu montieren?

Sonst zahlen wir ja die Verlustleistung immer mit.
Bei Häusern im Ort die nicht direkt an der Stammleitung liegen
ist der Zähler ja auch im Haus und nicht davor auf der Strasse.

Viele Grüße

Offline bjo

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Alleinlage: Wo muss der Zähler stehen??
« Antwort #1 am: 09. Juni 2011, 09:53:48 »
hallo,
Das ist nur indirekt eine Aufgabe des Netzbetreibers. (Versorger ist nicht zwingend Netzbetreiber)

Beauftrage einen Elektriker der in der Handwerksrolle eingetragen ist mit der erstellung eines Zählerplatzes bei dir im Haus!

Der Elektriker wird dann im Haus einen Zählerplatz nach VDE Vorgaben erstellen und den Zähler am bisheriegen Platz demontieren und im Haus montieren. Den nötigen Papierkram erledigt er gleich mit!
Er wird auch
- den neuen Zähler verblomben
- am alten Zählerplatz die Leitungen durchverbinden und den Kasten ebenfalls verblomben.

hohl dir dafür aber ein Angebot rein die Arbeiten werden nicht billig sein und gehen zu deinen Lasten

Offline malocher

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Alleinlage: Wo muss der Zähler stehen??
« Antwort #2 am: 09. Juni 2011, 11:29:59 »
Hallo,

ist das sicher dass das so \"einfach\" geht? Im Prinzip muss ja der Eigentümer des Zählers (Grundversorger) auch zustimmen, oder?

Grüße
Marco

Offline Netznutzer

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Alleinlage: Wo muss der Zähler stehen??
« Antwort #3 am: 09. Juni 2011, 12:13:03 »
Zitat
ist das sicher dass das so \"einfach\" geht?

Nein, ist es nicht, es muss geklärt sein, wo der Hausanschlusspunkt festgelegt ist. Dort sitzen die Messeinheit/Hausanschlussmuffen usw.. Sollte das an der Stelle sein, wo derzeit die Sachen sitzen, hast du die lange Zuleitung zum Haus und musst mit den Verlusten leben. Ab dieser Stelle müsstest du derzeit auch bei einer Beschädigung für die Reparatur sorgen. Es muss geklärt sein, wo Hausanschluss und Risikoübergabe liegen, bevor mit Umbaumassnahmen begonnen wird.

Gruß

NN

Offline bjo

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Alleinlage: Wo muss der Zähler stehen??
« Antwort #4 am: 09. Juni 2011, 12:44:14 »
Zitat
Original von Netznutzer
Zitat
ist das sicher dass das so \"einfach\" geht?

Nein, ist es nicht, es muss geklärt sein, wo der Hausanschlusspunkt festgelegt ist. Dort sitzen die Messeinheit/Hausanschlussmuffen usw.. Sollte das an der Stelle sein, wo derzeit die Sachen sitzen, hast du die lange Zuleitung zum Haus und musst mit den Verlusten leben. Ab dieser Stelle müsstest du derzeit auch bei einer Beschädigung für die Reparatur sorgen. Es muss geklärt sein, wo Hausanschluss und Risikoübergabe liegen, bevor mit Umbaumassnahmen begonnen wird.

Gruß

NN

all diese Punkte kann der zu beauftragende Elektriker klären!
der Netzbetreiber ist nciht zwingend der Grundversorger!

Offline Netznutzer

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Alleinlage: Wo muss der Zähler stehen??
« Antwort #5 am: 09. Juni 2011, 20:39:17 »
Zitat
der Netzbetreiber ist nciht zwingend der Grundversorger!

@ bjo

zu Ihrer Info: Ein Netzbetreiber ist nie Grundversorger, er stellt diesen nur fest, lesen Sie mal das EnWG, bevor Sie hier Sachen verbreiten.

Zitat
all diese Punkte kann der zu beauftragende Elektriker klären!

Auch dieser muss beim Netzbetreiber in die Hausanschlussakte sehen, aber wer gern Infos aus zweiter oder dritter Hand bevorzugt, macht es nach der Methode von bjo. Jammern Sie später aber nicht, wenn der Elektriker etwas anders verstanden hat, oder einen etwas weniger interessierten Mitarbeiter mit der Klärung der Angelegenheit beauftragt hat, der evtl. nur schnell wieder weiter will o.Ä.

Ich empfehle Infos aus erster Hand, sprechen Sie direkt mit Ihrem Netzbetreiber, es kann nur zu Ihrem Vorteil sein.

Gruß

NN

Offline bjo

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Alleinlage: Wo muss der Zähler stehen??
« Antwort #6 am: 09. Juni 2011, 21:37:34 »
Zitat
Original von Netznutzer
Auch dieser muss beim Netzbetreiber in die Hausanschlussakte sehen, aber wer gern Infos aus zweiter oder dritter Hand bevorzugt, macht es nach der Methode von bjo. Jammern Sie später aber nicht, wenn der Elektriker etwas anders verstanden hat, oder einen etwas weniger interessierten Mitarbeiter mit der Klärung der Angelegenheit beauftragt hat, der evtl. nur schnell wieder weiter will o.Ä.

wenn man überhaubt zu einem Ansprechpartner durchkommt !
hier in der Gegend verweißt der Netzbetreiber grundsätzlich auf die örtlichen zugelassenen Eletriker! Das ganze geht dann in etwa so!

in diesem Fall geht das wie folgt
- > Kunde zum Elektriker \" ich hätte den Zähler gerne hier im Haus am besten dahin\" - >Elektriker \" das muss ich mit dem Netzbetreiber abstimmen\"
Elektriker klärt das mit dem Netzbetreiber!
Elektriker zum Kunden - > \"ich kann Ihnen mitteilen das Ihr Wunsch möglich ist\"
- die arbeiten teilen sich wie folgt auf!
- dies Netzbetreiber...
- im Haus ab neuem Hausanschlusskasten mach ich dann folgendes!
oder eben nicht!

Der Weg ist auch der richtig. So ist die Haftung auch geklärt!

Sie werden auch keinen vom Netzbetreiber ins Haus bekommen wenn Sie z. B. eine Hausverteilung mit Zählern umsetzen wollen!

Die Verantwortung des Netzbetreibers endet am Hausanschlußkasten!
Der beauftragte Elektriker haftet dafür das die dahinterliegende E-Installation entsprechend der DIN / VDE usw.. ausgeführt wird!
(Die Blomben mit denen der Elektriker den Hausanschlußkasten wieder verschließt und den Zähler vor manupulation schützt ist beim Netzbetreiber registriert)

>zu Ihrer Info: Ein Netzbetreiber ist nie Grundversorger, er stellt diesen nur fest, lesen Sie mal das EnWG, bevor Sie hier Sachen verbreiten.

dann muss hier in NRW alles anders sein!
- entnehmen Sie Strom aus der Steckdose, ohne sich irgendwo gemeldet zu haben, haben sie RWE am Wickel
- wollen sie in der gleichen Stadt das Vereteilnetz kaufen um z. B. Stadtwerke zu gründen, haben Sie die RWE am wickel!
klar getrennte AG`s GmbHs oder sonst was aber letztendlich RWE

Papier ist geduldig!

PS: ich hab jahrelang Installationen durchgeführt, Zähleranträge für Neubauten gestellt usw.. in die dafür zuständige Abteilung kamen Sie damals als Privatmann überhaut nicht rein!

 

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