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Autor Thema: Zweifache Überzahlung wegen Energieeinsparung + Widerspruch  (Gelesen 4320 mal)

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Offline BerndA

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Hallo Mitstreiter,

habe hier folgenden Fall :

Ein hiesiger Verbraucher hat gegen unsere erste Preiserhöhung (im November 2004) im März 2005  und auch gegen die zweite Erhöhung im August 2005 entsprechenden Widerspruch eingelegt.

Da unsere Abschläge immer alle 2 Monate zu zahlen sind, hat er zwei Abschläge vor seinem ersten Widerspruch zuviel gezahlt und erst danach die Abschläge auf die alten Preise gekürzt.

Außerdem hat er wegen eines Zusatzkamins jetzt Gas eingespart.

Nun hat er also aus zwei Gründen bisher zuviel gezahlt, nämlich einmal wegen Anfangs zu hoher Abschläge und zum Anderen wegen des geringeren Verbrauchs.


Was kann er da jetzt genau tun ? Der letzte Abschlag vor der Jahresendabrechnung war am 11.10.05 zu zahlen, also vor 4 Tagen.

Den letzten Abschlag zurückbuchen lassen und aus obigen Gründen radikal einkürzen ? Aber wegen der geringeren Verbrauches darf er das doch nicht selbst, oder ?

Die Jahresendabrechnung kommt am 29.10.05.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland

B. Ahlers

Offline Cremer

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Zweifache Überzahlung wegen Energieeinsparung + Widerspruch
« Antwort #1 am: 15. Oktober 2005, 22:46:30 »
@BerndA,

ich würde da zurückbuchen lassen. Anderenfalls ist das Geld weg, da nichts zurückerstattet wird.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Harry01

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Zweifache Überzahlung wegen Energieeinsparung + Widerspruch
« Antwort #2 am: 16. Oktober 2005, 14:21:48 »
@BerndA

Er kann auch noch weitere Abschläge zurückbuchen lassen. Er sollte aber dem Versorger die Chance geben, die zuviel gezahlten Beträge innerhalb einer angemessenen Frist zurückzuüberweisen. Gleichzeitig sollte darauf hingewiesen werden, daß wenn bis zum Ablauf der Frist keine Rückzahlung erfolgt, die Abschläge per Rücklastschrift zurückgebucht werden, wofür dem Versorger Kosten entstehen. Solche Rückbuchungen können auch noch nach der mißverständlichen \"6-Wochen-Frist\" veranlaßt werden!

Offline Cremer

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Zweifache Überzahlung wegen Energieeinsparung + Widerspruch
« Antwort #3 am: 16. Oktober 2005, 14:42:26 »
@Harry01,

ich bin der Meinung, dass er keine weiteren, zeitlich, zurückliegende Abschläge zurückbuchen lassen kann, da die 6-Wochen-Frist überschritten worden ist.

Wohl kann er aber soweit kürzen, dass er keine Überzahlung zur Jahresrechnung  herauskommt.

Richtig ist, dass er einen Hinweis bezgl. der Kosten der Rückbuchung machen könnte.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Harry01

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Zweifache Überzahlung wegen Energieeinsparung + Widerspruch
« Antwort #4 am: 16. Oktober 2005, 14:50:38 »
@Cremer

Zitat
ich bin der Meinung, dass er keine weiteren, zeitlich, zurückliegende Abschläge zurückbuchen lassen kann, da die 6-Wochen-Frist überschritten worden ist.

Doch, das geht. Irgendjemand hier im Forum hat das schon gemacht und davon berichtet. Lesen Sie das mal:

http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html

Etwas unterhalb der Seitenmitte ist es erklärt: Die 6-Wochen-Frist gilt nur zwischen Banken, da es da ein Abkommen gibt. Der Zahlungspflichtige (also der Kunde) ist diesem Abkommen nicht beigetreten, sodaß die Frist für ihn nicht gilt.

Offline Cremer

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Zweifache Überzahlung wegen Energieeinsparung + Widerspruch
« Antwort #5 am: 16. Oktober 2005, 20:38:33 »
@Harry01,

dies mag zwar stimmen, aber hier in diesem Falle nicht.

Der Kunde hatte die Jahresrechnung mit Rechnungsdatum nach einer gewissen (angemessenen) Frist anerkannt. Damit ist dieser Vorgang aus dem letzten Jahr abgeschlossen.  

Da gibt es sicherlich auch gesetzliche Fristen, würde aber so etwas bei ca. 2 Monaten ansehen, genaues weiss H. Fricke ggf.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Harry01

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Zweifache Überzahlung wegen Energieeinsparung + Widerspruch
« Antwort #6 am: 16. Oktober 2005, 22:21:47 »
@Cremer

Zitat
Der Kunde hatte die Jahresrechnung mit Rechnungsdatum nach einer gewissen (angemessenen) Frist anerkannt.


Der Kunde bekommt doch die Abrechnung erst Ende Oktober! Natürlich kann er dann die gezahlten Abschläge zurückbuchen lassen!

Selbst wenn er die Rechnung schon hätte und der Betrag wäre gezahlt, so ist die Zahlung nicht akzeptiert, wenn Widerspruch wegen Unbilligkeit eingelegt wird.

Offline Cremer

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Zweifache Überzahlung wegen Energieeinsparung + Widerspruch
« Antwort #7 am: 17. Oktober 2005, 00:03:01 »
@Harry01,

ich denke, er kann den letzten Abschlag zurückbuchen lassen (nicht alle)und seine Abrechnung mit seinen alten Preisen erstellen. Sofern dann eine Nachzahlung raus kommt, sollte er diese leisten.
MFG
Gerd Cremer
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