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Autor Thema: Frage zu Mahnungenwg Abschlagskürzung  (Gelesen 8883 mal)

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Offline cornulus

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Frage zu Mahnungenwg Abschlagskürzung
« am: 22. November 2005, 14:08:34 »
Moin!
Ich habe gegen die Gaspreise widersprochen und bei der Gelegenheit die Abschläge auf Null gekürzt, da ich bereits mehr als genug in diesem Jahr bezahlt habe. Dies habe ich den Stadtwerken mehrfach vorgerechnet, ohne dass diese sich auf die Kürzung eingelassen haben. Nun werde ich wegen zwei offener Monatsabschläge gemahnt. Ich werde diese Mahnung zunächst ignorieren, habe aber eine Formfrage: Man fordert mich mit Schreiben vom 17.11., hier eingegangen am 18.11. auf, die offenen Beträge bis zum 23.11. auszugleichen. Das sind incl. des 18.11. lediglich 6 Kalendertage, jedoch nur vier Arbeitstage wegen des dazwischen liegenden Wochenendes.

Ist das nicht ein bisschen knapp?

Fälligkeiten der Abschläge waren 15.10 u. 15.11.

Viele Grüße

cornulus

Offline RR-E-ft

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Frage zu Mahnungenwg Abschlagskürzung
« Antwort #1 am: 22. November 2005, 14:45:20 »
@cornulus

Wenn Sie sowieso nicht vorhaben, der Forderung nachzukommen, kommt es auf eine angemessene Frist doch gar nicht an.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline cornulus

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Frage zu Mahnungenwg Abschlagskürzung
« Antwort #2 am: 22. November 2005, 19:37:10 »
Sagen wir mal so: wenn die Mahnung schon aus formalen Gründen nichtig ist, habe ich natürlich ein zusätzliches Gefühl von Sicherheit.

Was kann den hier passieren, welchen Hebel haben die Stadtwerke? Drohen sie mir an dieser Stelle mit Versorgungseinstellung tun sie dass ja nicht weil ich den geringeren Gaspreis von 2004 zur Berechnung ansetzte, sondern schlicht, weil ich die Abschlagszahlungen schuldig bleibe.

Ende Dezember sollte die Jahresabrechnung kommen. Ich vermute, dass sie daher so einen Druck machen, da sich danach die Sache vermutlich erledigt hat.

Gruß

cornulus

Offline RR-E-ft

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Frage zu Mahnungenwg Abschlagskürzung
« Antwort #3 am: 22. November 2005, 20:00:26 »
@cornulus

Ihr Versorger wird begeistert sein, hier nachlesen zu können, welche Hebel er hat.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline BerndA

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Frage zu Mahnungenwg Abschlagskürzung
« Antwort #4 am: 22. November 2005, 22:07:47 »
@ cornelius

Ihr Versorger darf Ihnen nicht  mit einer Versorgungseinstellung drohen, da dies wegen eindeutiger BGH Urteile schlichtweg verboten ist.

Sollten sie es doch tun, können Sie unter Umständen mit einem Anruf bei Ihrer Energieaufsicht für Ruhe sorgen.

Die Telefonnumer der für Sie zuständigen Energieaufsicht erfahren Sie hier:

http.//www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/service/LKB.shtml

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:

B. Ahlers

Offline cornulus

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Frage zu Mahnungenwg Abschlagskürzung
« Antwort #5 am: 22. November 2005, 22:38:49 »
@BerndA

Er täte es hier möglicherweise schlicht und einfach weil ich mit der Zahlung von zwei Monatsabschlägen in Verzug bin, ohne auf den Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen einzugehen. Die Abschlagshöhe wurde vor den Erhöhungen im letzten Jahr festgelegt und sind bei den alten Preisen auch ok. Ich musste hier so rigoros kürzen, da mein Verbrauch tatsächlich erheblich gesunken ist und ich sowieso schon mehr bezahlt habe, als ich verbrauchen kann. Wegen des Widerspruchs will ich die Überzahlung zumindest so gering wie möglich halten.

Gruß

cornulus

Offline Schwalmtaler

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Frage zu Mahnungenwg Abschlagskürzung
« Antwort #6 am: 23. November 2005, 08:35:03 »
hallo cornulus,

haben sie dem Versorger denn mitgeteilt, da sie allein aufgrund des Minderverbrauches die letzten Abschläge gestrichen haben? Weiterhin sollten sie ihm auch mitteilen, das sie grundlegend ja Abschläge auch zahlen wollen, nur das derzeit nach ihrer eigenen Berechnung jetzt schon mehr als nötig gezahlt wurde. Berufen Sie sich auf §30 der AVB!

Offline cornulus

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Frage zu Mahnungenwg Abschlagskürzung
« Antwort #7 am: 23. November 2005, 10:18:36 »
@Schwalmtaler
Ja natürlich, ich habe dem Versorger mitgeteilt, dass ich erstens den Gaspreiserhöhungen widerspreche (Musterbrief) und 2. keine Zahlungen mehr leiste weil ... (genaue Abrechnung des bisherigen Verbrauchs plus Verbrauch für die restlichen Monate des Jahres auf Grundlage des Vorjahresverbrauchs. Der Überschuss zu meinen Gunsten betrug zum 1.11. ca. 175 Euro bei bisher geleisteten 495 Eurot. Diese 175 Euro reichen bequem bis zum 31.12. wahrscheinlich werde ich nur knapp über 100 Euro davon verbrauchen können). Ich habe dabei betont, dass ich nicht grundsätzlich die Zahlung verweigere und sie wieder aufnehme, sobald ich den gezahlten Betrag verbraucht habe, spätestens aber nach der Jahresabrechnung.
Ich habe mich nicht nur auf den §30 sondern wegen der Kürzung der Abschläge speziell auch auf den § 25 AVBGasV bezogen.

(Siehe auch Antwort Stadtwerke Kaltenkirchen wg. Billigkeit v. Preiserhö )

Den Versorger interessiert das natürlich überhaupt nicht.

Bei Durchsicht der Korrespondenz fällt mir auf, dass ich leider nicht ausdrücklich geschrieben habe, dass ich Widerspruch gegen die Preiserhöhungen einlege und _deshalb_ Überbezahlung vermeiden will.
Herr Fricke fordert das gelegentlich.

Übrigens schreibt die Verbraucherzentrale SH über den hiesigen Versorger:

\"Die \"Stadtwerke Kaltenkirchen\" (...) versuchen mit Mahnungen ohne rechtliche Grundlage die Preiserhöhungen von ihren Kunden einzutreiben. Sie gehen noch einen Schritt weiter und drohen sogar Vollstreckungsmaßnahmen an, obwohl dies ohne eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung oder einen Vollstreckungsbescheid gar nicht möglich ist. Untermauert werden soll dieser Druck offenbar mit unvollständigen bzw. falschen Angaben zu BGH- und Kammergerichtsurteilen. Vermutlich hofft man, seine Gaskunden auf diese Weise zu beeindrucken. Das kann man nicht mehr als kundenfeindliches Verhalten oder Inkompetenz durchgehen lassen. Nach unserer Auffassung es sich hierbei um eine versuchte Nötigung, gegen die betroffene Kunden Strafanzeige erstatten sollten. \"

Insofern rechne ich mit weitere Attacken und versuche mich vorab zu munitionieren.

Gruß

cornulus

 

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