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Autor Thema: EEG-Vergütung auch von der Datscha  (Gelesen 1991 mal)

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EEG-Vergütung auch von der Datscha
« am: 04. Februar 2011, 09:48:46 »
Wenn das BKleingG und die örtliche Satzung das zulassen, ist auch die Gartenlaube ein Gebäude und PV-Dachfördergeeignet.   :(

Urteil des VIII. Zivilsenats vom 17.11.2010 - VIII ZR 277/09 -

Auf zur Titelverteidigung: Die Solarweltmeister-Republik hat noch Flächen frei.   :evil:

... und die Bahn fährt bald nur noch mit Sonnenstrom, wenn die Sonne scheint. Teuer, unzureichend  und unzuvelässig, man ist schon kräftig am Üben. Noch fahren die Züge angeblich mit Atomstrom.  :tongue:

PS:
Zitat
Der Umweltökonom Joachim Weimann beklagt im F.A.Z.-Interview einen sinnlosen Klimaaktivismus in Deutschland. Seiner Ansicht nach sollte Photovoltaik überhaupt nicht gefördert werden. Zudem kritisiert Weimann die geringen Investitionen in die Forschung.
FAZ: Photovoltaik „Eine völlig verrückte Subventionsmaschinerie“

 

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