Hallo,
ich bin neu hier und bitte um Hilfe / Rat bei folgendem Problem:
Im September 2010 habe ich für meinen Schwiegervater einen Versorgerwechsel von RWE zu Flexstrom bei Flexstrom beantragt. Der Zahlungsaufforderung für die Vorkasse sind wir umgehend nachgekommen. Zuvor hatten wir uns bei RWE über die Kündigungsmöglichkeit informiert und bestätigt bekommen, dass ein Versorgerwechsel zum 01.01.2011 möglich sei, soweit eine Kündigung 2 Monate vor diesem Datum erfolge.
Einige Zeit später teilte uns Flexstrom mit, dass der Wechsel aufgrund Vertragsbindung von RWE nicht zugelassen worden sei. Wir klärten das erneut mit RWE, man sagte uns das könne nicht sein und ein Wechsel sei möglich.
Zwischenzeitlich zahlte und Flexstrom die gezahlte Vorkasse zurück. Wir erklärten Felxstrom, dass RWE gesagt hat ein Wechsel sei möglich. Flexstrom stellte den Auftrag erneut ein und wir zahlten erneut.
Nun kam nach 3facher Nachfrage (über Wochen hinweg) die Meldung von Flexstrom, dass aufgrund Vertragsbindung ein Wechsel nicht möglich sei. Eine weitere Erklärung gab es trotz Nachfrage nicht.
Wie soll ich weiter vorgehen, welche Rechte hat ein Schwiegervater? Kann RWE nun auf ein weiteres Jahr Laufzeit bestehen, da die Kündigungsfrist mittlerweile um ist? Wer zahlt meinem Schwiegervater den entstandenen Schaden?
HILFE !!!
Ich bin bereit zu einem Rechtsstreit, man muss sich ja nicht alles bieten lassen???
Gruß und Danke vorab für die Antworten, Jörg