Die Badenova gehört zu 46% der Thüga. Die restlichen Anteile verteilen sich auf sechs große und zahlreiche kleinere Städte und Gemeinden in Baden. Damit dürfte die Badenova ein recht stabiles finanzielles Fundament besitzen.
Eine Sammelklage (Gas) gegen die Badenova zieht sich bereits seit sechs Jahren ohne Ergebnis hin (
http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest/). Es ist nicht davon auszugehen, dass ein verbraucherfreundlicher Ausgang des Verfahrens die Badenova finanziell überfordern wird.
Schauen Sie sich die Vertragsbedingungen und AGB an, die dem Ihnen vorliegenden Antrag auf Stromversorgung beiliegen; insbesondere hinsichtlich Preisanpassungen, Preisbindung und Kündigungsfristen.
Die Preisbindung sollte mindestens bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit andauern. Andernfalls ist mit saftigen Preiserhöhungen nach Ablauf der Preisbindung zu rechnen.
Gruss,
ESG-Rebell.