Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gaspreiserhöhung 01.12.2010  (Gelesen 3511 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline ElaF69

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Gaspreiserhöhung 01.12.2010
« am: 27. November 2010, 10:49:46 »
Hallo, habe mal eine Frage zur Gaspreiserhöhung der EWE zum 01.12.2010.
Ich habe 2005 Widerspruch eingelegt, bis dato meine eigene Rechnung gemacht u. soweit bezahlt. Muss jetzt der neue Preis zum 01.12. akzeptiert werden, muss ich nochmal Widerspruch einlegen? Gegen die neuen Vertragsbedingungen habe ich KEINEN Widerspruch eingelegt.
Gruss Manuela

Offline jroettges

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 511
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Gaspreiserhöhung 01.12.2010
« Antwort #1 am: 27. November 2010, 11:16:32 »
@ElaF69

Hallo Manuela,

auch ohne Widerspruch hat man den neuen Vertragsbedingungen nicht zugestimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

Die EWE hat versucht, mit den neuen Bestimmungen über wörtliche Zitate aus der für die Grundversorgung geltenden Verordnung (GasGVV) das sogenannte aber nirgens sauber definierte \"gesetzliche Preisänderungsrecht\" in die Verträge zu implementieren.

Ob dies wirksam oder wie in den bisherigen AGB unwirksam ist, wird hier schon diskutiert.

Ein Preiswiderspruch oder ein Widerspruch deinerseits wird höchstwahrscheinlich zur Kündigung des Vertrages (vermutlich EWE-Classic) durch die EWE führen.

Warum das Alles? Wechseln zu einem anderen Versorger spart doch jede Menge Ärger und Geld. EWE-Classic liegt aktuell irgendwo bei Platz 26 der Verivox-Liste!

Offline ElaF69

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Gaspreiserhöhung 01.12.2010
« Antwort #2 am: 27. November 2010, 12:05:45 »
Mit welchem Gasanbieter habt ihr gute bzw. schlechte Erfahrungen gemacht? Irgendetwas zu empfehlen?

Offline angeljustus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 234
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Gaspreiserhöhung 01.12.2010
« Antwort #3 am: 27. November 2010, 13:18:20 »
Bitte mal hier im Portal und bei Verivox die Suche einschalten.......

Alles schon zigmal diskutiert worden.

Offline ElaF69

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Gaspreiserhöhung 01.12.2010
« Antwort #4 am: 27. November 2010, 14:09:26 »
ja schon, aber keine genauen Erkenntnisse....

Offline jroettges

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 511
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Gaspreiserhöhung 01.12.2010
« Antwort #5 am: 27. November 2010, 14:32:29 »
@ElaF69

Angebote mit Vorauszahlungen oder Kautionen sollte man grundsätzlich meiden.
Man sollte sich über den Anbieter auf dessen Homepage über das hinaus informieren, was Verivox hergibt.
Abschließen sollte man ebenfalls über die Seite des Anbieters.
Die Kündigung des bisherigen Lieferverhältnisses sollte man dem neuen Anbieter überlassen.
Preis, Laufzeit und AGB kann man leicht vorher genau prüfen.
Zu Anbietern, die dumm aufgefallen sind, gibt es Beiträge im Bereich \"Stadt/Versorger\".

Ansonsten ist es wie beim Tanken. Der eine tankt bei .... weil die Säulen blau sind, der andere hat es lieber rot oder gelb.  ;)

Offline ElaF69

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Gaspreiserhöhung 01.12.2010
« Antwort #6 am: 27. November 2010, 15:00:11 »
Ja das ist mir schon alles klar, hab mich auch schon erkundigt, mir gehts eigentlich nur darum, ob ich die jetztige Jahresendabrechnung so bezahlen muss wie ich sie bekommen habe, ich habe bis dato immer 3,46ct netto bezahlt, die jetztige Rg. weist einen Betrag von 3,81ct netto auf, soll ich jetzt wieder kürzen?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Gaspreiserhöhung 01.12.2010
« Antwort #7 am: 27. November 2010, 15:35:42 »
Wenn man dem Versorger mehr zahlen will als diesem tatsächlich vertraglich zusteht, dann kürzt man nicht.

Der BGH hat am 14.07.10 mehrfach entschieden , dass die Preisänderungen gegenüber Sondervertragskunden (S1/ Classic) der EWE jedenfalls seit dem 01.04.07 allesamt unwirksam waren (BGH VIII ZR 246/08, VIII ZR 6/08, VIII ZR 327/07).
Über die Wirksamkeit der vor dem 01.04.07 liegenden Preisänderungen lässt sich noch weiter streiten, so der BGH.

Offline ElaF69

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
Gaspreiserhöhung 01.12.2010
« Antwort #8 am: 27. November 2010, 19:14:32 »
Ok, das ist eigentlich auch meine Meinung, und wie verfahre ich mit der Preiserhöhung ab 01.12.2010? Muss ich dagegen nochmals Widerspruch einlegen oder ist diese dann rechtens, und ich kann nichts dagegen machen?

Offline nachtspeicher99

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 39
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Gaspreiserhöhung 01.12.2010
« Antwort #9 am: 28. November 2010, 00:06:21 »
Hallo,

in der aktuellen Ausgabe der EWE-Info-Wurfsendung steht zwar, dass die AGB´s entsprechend abgeändert wurden. Es steht aber auch dort:

\"Unserer Auffassung nach....\"

Na ja, die Auffassung der EWE Energie haben wir ja nun kennengelernt. Eigentlich geht es der Gesellschaft nur um unser Geld, die Energielieferung ist in deren Augen nur ein notwendiges Übel!

Die verbrauchte Energiemenge wird dank unsinniger Wärmedämmaktionen immer kleiner und die Preise steigen umso stärker (natürlich auch deren Gewinne).

Ich bin ein Nachtstromkunde und der Preis vom Nachtstrom hat sich innerhalb von 10 Jahren von 7 Pf auf 14,5 ct erhöht, also praktisch unbezahlbar.

Scheinbar bin ich der Einzige, dem dass hier im Forum überhaupt aufgefallen ist. Wenn ich mich bei den Nachbarn umschaue, wird dort fleißig bezahlt und geantwortet: \"Alles wird teurer...\"

Hier geht es doch nicht um eine normale Preiserhöhung sondern um Preiswucher, der jährlich weiter perfektioniert wird...

Ich würde mich so verhalten, dass ich Nichts akzeptiere und der Vertrag solange besteht, bis eine reguläre Kündigung von Seiten des Versorgers stattfindet...

Bis dahin wird der alte Preis gezahlt und der nächsten Rechnung widersprochen, wie jedes Jahr, man muss ja nicht auf \"neue AGB´s\" eingehen.

Bin gespannt, wie die Gasgeschichte noch ausgeht. Wenn die EWE alle zu viel gezahlten Gelder erstattet hat, kommt die gleiche Geschichte noch einmal bei Nachtstromkunden.

Mittlerweile brauchen Eingangsbestätigungsschreiben über drei Monate, ein Zeichen, wie groß die \"Belastung\" der Rechtsabteilung in Oldenburg ist.

Eigentlich bin ich an einer \"normalen\" Geschäftsbeziehung interessiert, werde die aber wohl nicht mehr erleben? Habe mich schon daran gewöhnt, dass jeden Tag ein neuer Brief der EWE eintrifft (oder bei meinem Anwalt...), mittlerweile liegt der Streitwert wohl weit über der magischen 600 EUR-Marke... also Zeit für die EWE-Männers, mal was vor Gericht entscheiden zu lassen, aber da kommt Nichts.

Gruß

Nachtspeicher99

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz