Ich lege nach einem gerichtlichen Mahnbescheid meines Gasversorgers Widerspruch ein. Wie kann ich diesen - sachlich richtig - nach aktuellem Stand begründen?
Ich weiß, dass ich keine Begründung brauche, würde es aber dennoch gern tun.
Weitere Infos:
Ich habe den Erhöhungen der Gaspreise seit Januar 2005 widersprochen bzw. als unbillig gerügt. In einem aktuellen Schreiben an meinen Gasversorger habe ich sowohl die Erhöhungen als auch den Gesamtpreis gerügt. (Musterschreiben von Herrn Fricke).
Nach Information meines Gasversorgers bin ich ein Tarifkunde, auf Grund des niedrigen Verbrauchs. Würde der Verbrauch über eine bestimmte Höhe steigen, würde ich automatisch zum Sondervertragskunden (Bestpreisermittlung)
Meine angedachte Formulierung als Begründung des Widerspruchs ist:
\"Es besteht seitens des Gasversorgers mir gegenüber kein Recht zur einseitigen Neufestlegung der Preise nach Vertragsabschluß.\"
Ist das so korrekt und vollständig oder sollte man auch die Unbilligkeit der Preise und oder Preiserhöhungen ansprechen?