@Sonnenschein
Die Drohung aber halte ich für völlig unangemessen.
Das ist sie auch! Einschlägige Gerichtsentscheidungen bestätigen das!
Letztendlich hat der Versorger so, mit dem Druckmittel der Versorgungseinstellung, eine nicht vereinbarte Zahlungsweise erzwungen.
Das ist nicht ganz richtig. Sie haben sich damit einschüchtern lassen. Die Androhung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sie müssen den Versorger zur Rücknahme der Androhung zwingen, und zwar,
bevor gesperrt wird. Setzten Sie ihm eine Frist zur Rücknahme. Läßt er diese Frist verstreichen, gehen Sie zum Amtsgericht, hinterlegen ggf. eine Schutzschrift und beantragen eine einstweilige Verfügung gegen die Androhung, oder noch besser, Sie lassen das gleich einen Anwalt machen. Mir wurde auch die Sperrung angedroht, die unverhältnismäßig gewesen wäre. Erst die Gerichtsentscheidung hat den Versorger in die Knie gezwungen, sogar ein Entschuldigungsschreiben folgte!
Der Gasversorger kann m. E. nicht einfach die Abbuchung verweigern, weil die Höhe des fälligen Betrags nicht seinen Vorstellungen entspricht - nach dem Motto: \"Bankeinzug nur, wenn wir auch jederzeit bestimmen wieviel\".
Richtig! Wenn beim Vertrag nur bei einer Einzugsermächtigung günstigere Konditionen gelten, dann wäre es theoretisch möglich, dem Versorger nur zu erlauben, z.B. einen Euro monatlich abzubuchen und den Rest überweisen Sie dann selbst.
Das ganze ist ärgerlich und zeigt wieder einmal die Haltung meines Versorgers - ist aber wohl weitere Aufregung nicht Wert.
Also etwas Eigeninitiative sollte Ihnen das schon Wert sein, nur aufregen sollten Sie sich deswegen nicht.
@DocTom
Wenn Sie noch mehr Zeit und Porto opfern wollen, können Sie sich sicher nochmal an den Versorger wenden. Zu der Begrenzung der Einzugsermächtigung und auch zu der fehlerhaften Aussage, daß eine \"Einzelbehandlung\" nicht möglich sei, steht hier parallel in aktuellen einzelnen Threads einiges im Forum.