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Autor Thema: Mahnung  (Gelesen 5484 mal)

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Offline HDN1970

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Mahnung
« am: 04. November 2010, 13:31:19 »
Hallo zusammen,
brauche bitte mal eure Hilfe. Ich verweigere seit einigen Jahren, habe jetzt auch den Versorger gewechselt und seit neuestem verweist die N-Ergie auf einen §4 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Gasversorgung von Tarifkunden und will die ausstehenden Zahlungen haben. Die versuchen mich massiv unter Druck zu setzen und verlangen jetzt auch noch Mahngebühren. Und wenn ich nicht zahle kommt ein Inkassobüro oder das Gericht.
Wie verhalte ich mich am Geschicktesten. Soweit ich informiert bin, dürfen die schon mal gar keine Mahngebühren verlangen, da es ja keine gerichtliche Entscheidung gibt.
Bitte um Hilfe und/oder Aufkärung.
Gruß HDN

P.S. Hinzu kommt noch, daß ich ein Schreiben vorliegen habe in dem ich bis zum 05.11. zahlen soll und mit Schreiben vom 3ten krieg ich Mahnkosten und ne Drohung mit Inkasso oder Gericht. Weiß da die Linke nicht was die Rechte macht?

Offline HDN1970

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Mahnung
« Antwort #1 am: 08. November 2010, 15:39:31 »
Halllllooooooo,

gibts keine Verweigerer mehr, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben???

Offline userD0010

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Mahnung
« Antwort #2 am: 08. November 2010, 16:30:54 »
Ein Versuch allemal.
Wenn Sie über Jahre der Preistreiberei formgerecht widersprochen und in all den Jahren keine Reaktionen wie jetzt erfahren haben, würde ich mich zunächst schriftlich gegen die Versuche des (hoffentlich) ehemaligen Versorgers verwahren und mir diese Einschüchterungsversuche verbitten.
Das Einschalten eines Inkassobüros würde ich als Nötigung erklären und auffordern, den vermeintlichen Rechtsanspruch des Versorgers gerichtlich geltend machen zu lassen.

Mahngebühren sind übrigens nur für fällige/überfällige Forderungen rechtens, nicht jedoch für strittige Ansprüche, deren juristische Klärung aussteht.

Offline opferlamm-ma

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Mahnung
« Antwort #3 am: 08. November 2010, 19:14:24 »
Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen \"überfällig\" und \"fällig\"

Mir wurde kürzlich von einem Rechtsassesor mitgeteilt, dass es den Begriff \"überfällig\" in der Jurisprudenz nicht gäbe.
Vielleicht handelt es sich hier um eine Formulierung die die Gegenseite verwendet um eine \"Fälligkeit\" zu verklausulieren.

Evtl. kann Ihnen Ihr Rechtsbeistand dazu kompetentere Informationen geben.

Um weitergehendere Stellungnahmen bitte ich.

 

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