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Autor Thema: Bund ohne Notfallplan für Reaktor-Gau  (Gelesen 2601 mal)

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Bund ohne Notfallplan für Reaktor-Gau
« am: 02. August 2010, 20:53:55 »
nachzulesen in DERWESTEN

http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/Bund-ohne-Notfallplan-fuer-Reaktor-Gau-id3356203.html

Zitat
Hunderten AKW-Störfällen zum Trotz hat die Bundesregierung bis heute keine konkreten Pläne dafür, wie nach einem Unfall ein zerstörter Atomreaktor hermetisch versiegelt werden kann...

Zyniker könnten ja jetzt sagen: \"Ja, was brauchten denn auch die Bundesregierungen einen Notfallplan? Sie planen ja auch keinen Notfall.\"

Zitat
Freiheitsstrafen bei Ungehorsam
...
Bundeswehrsoldaten drohen bis zu drei Jahren Gefängnis, wenn sie nach einem Reaktorunfall verstrahlten Schutt nicht wegräumen. Demnach können Soldaten „bei Aufräumarbeiten unterstützend tätig werden“, sofern sie angefordert werden. Wenn die Soldaten dann einen Befehl verweigern, obwohl die „Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Hilfeleistenden eingehalten“ wurden, verletzen sie ihre Pflicht zum Gehorsam. Das Nichtbefolgen eines Befehls werde „wegen Ungehorsam mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wenn dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge verursacht wird“...

Wenn ich das noch richtig in Erinnerung hab, die Soldaten der Roten Armee hatten in Tschernobyl nicht die Wahl.

 

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