Der Versorger müsste schon darlegen, welche Kosten woher stammend in welcher Höhe warum in den Grundpreis und welche ebenso in den Arbeitspreis Eingang fanden und finden und wie sich diese Kosten jeweils zwischenzeitlich entwickelt haben. Sonst lässt sich das nicht nachvollziehen. Möglicherweise sind mit dem Grundpreis nunmehr gar keine Kosten mehr abzudecken und es handelt sich um reinen Gewinnanteil am Preis. Je nachdem, wie sich die mit dem Grundpreis abzudeckenden Kosten zuvor darstellten, kann selbst durch eine 30%ige Ermäßigung des Grundpreises der Gewinnanteil am Preis erhöht worden sein, nämlich wenn die zuvor durch den Grundpreis abzudeckenden Kosten derart gesunken waren, dass der Grundpreis weit stärker hätte abgesenkt werden müssen, wenn nicht der Gewinnanteil am Preis nachträglich erhöht werden sollte.
Schließlich kann der Kunde der einseitigen Absenkung des Grundpreises separat zustimmen, so dass fortan nur noch der abgesenkte Grundpreis vertraglich geschuldet ist, weil sich die Parteien darauf geeinigt haben.