Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Verbraucherzentrale mahnt EnBW ab  (Gelesen 7159 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Verbraucherzentrale mahnt EnBW ab
« am: 15. September 2010, 13:52:58 »
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
15.09.2010
Gaspreisprotest:
EnBW wegen UWG-Verstoßes abgemahnt

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die EnBW wegen Irreführung der Verbraucher abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert. Die EnBW hatte im Juli diesen Jahres Verbrauchern gegenüber behauptet, das Landgericht Stuttgart habe die Billigkeit ihrer Gaspreise bestätigt. Mit dieser Behauptung täuscht die EnBW nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Verbraucher und verstößt somit gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

\"Das Landgericht Stuttgart hat gegenüber den angeschriebenen Verbraucher nichts bestätigt, schon gar nicht die Angemessenheit der EnBW-Gaspreise,\" stellt Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klar. Die Prüfung der Angemessenheit war gar nicht Aufgabe des Landgerichts. \"Die Droh-Schreiben der EnBW zeigen, dass der Energiekonzern mit unzulässigen Mitteln seine intransparente Preispolitik durchzudrücken versucht,\" so Eckhard Benner. Eine Unterlassungserklärung der EnBW steht noch aus.

Der Gaspreisprotest resultiert aus der Marktsituation in 2004/06, in der weder von einem Wechsel des Gasversorgers noch von Wettbewerb überhaupt die Rede sein konnte.

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Verbraucherzentrale mahnt EnBW ab
« Antwort #1 am: 15. September 2010, 16:23:23 »
Der vollständigkeithalber: das Link zur Pressmitteilung:

http://www.vz-bawue.de/UNIQ128455994501325/link788411A.html

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Verbraucherzentrale mahnt EnBW ab
« Antwort #2 am: 22. September 2010, 14:33:40 »
PM der VZ Baden-Württemberg:

Kein abschließendes Urteil zu EnBW-Gaspreisen!


Stuttgart, 22.09.2010 – Die EnBW wird zukünftig nicht mehr behaupten, dass das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 16.06.2010 die Angemessenheit ihrer Gaspreise bestätigt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte die EnBW wegen Irreführung der Verbraucher abgemahnt und zur Abgabe der Unterlassungserklärung aufgefordert. Dieser Aufforderung ist die EnBW jetzt gefolgt. Denn es existiert kein abschließendes Urteil zur Angemessenheit der EnBWGaspreise.

„Nachdem die EnBW die Unterlassungserklärung abgegeben hat, ist jetzt klar, dass es sich bei den Schreiben nur um Einschüchterungsversuche gehandelt hat“, stellt Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fest. Bei dem von der EnBW zitierten Urteil handelte es sich um eine Einzelfallentscheidung, die nicht verallgemeinert werden kann. Das Gegenteil hatte die EnBW Verbrauchern gegenüber behauptet, die den EnBW-Gaspreiserhöhungen widersprochen hatten. Sie wollte damit die Gaspreisprotestler beeinflussen, widersprochene Rechnungsbeträge zu bezahlen.

“Kein Urteil zur Billigkeitsprüfung verpflichtet Verbraucher, die an diesem Gerichtsverfahren gar nicht beteiligt waren, zur Zahlung der widersprochenen Beträge. Die Argumentation des Gasversorgers in seinem Schreibenan die Kunden war unhaltbar“, so Eckhard Benner.

Verbraucher, die Gaspreiserhöhungen widersprochen haben und von der EnBW oder anderen Gasversorgern Einschüchterungsschreiben erhalten, sollten die Verbraucherzentrale darüber informieren. Verstößt die EnBW gegen die von ihr abgegebene Unterlassungserklärung, muss sie eine Vertragsstrafe bezahlen. Auch bei anderen Gasversorgern wird die Verbraucherzentrale prüfen, ob sie Verbraucher gesetzeswidrig unter Druck setzen.

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Verbraucherzentrale mahnt EnBW ab
« Antwort #3 am: 22. September 2010, 16:45:38 »
Scheint mit besonderen Schwierigkeiten verbunden zu sein, das Link zur Quelle mit zu posten.

http://www.vz-bawue.de/UNIQ128516620911520/link789481A.html

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Verbraucherzentrale mahnt EnBW ab
« Antwort #4 am: 22. September 2010, 16:54:38 »
Zitat
Original von Evitel2004
Scheint mit besonderen Schwierigkeiten verbunden zu sein, das Link zur Quelle mit zu posten.

http://www.vz-bawue.de/UNIQ128516620911520/link789481A.html

Sorry, ich habe die PM nicht von diesem Link! Wo die Notwendigkeit der Verlinkung besteht erschliesst sich mir nicht. Die Quelle ist klar benannt.

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Verbraucherzentrale mahnt EnBW ab
« Antwort #5 am: 22. September 2010, 17:04:28 »
Zwecks Überprüfparkeit um auch noch später nachvollziehen zu können, dass es sich um eine Pressemitteilung handelt und nicht um einen Artikel

Offline schrabsjockel

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
Verbraucherzentrale mahnt EnBW ab
« Antwort #6 am: 06. Dezember 2010, 22:53:53 »
Trotz Unterlassungserklärung verschickt die EnBW ihren Kunden weitere \"Drohschreiben\"...

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Verbraucherzentrale mahnt EnBW ab
« Antwort #7 am: 06. Dezember 2010, 23:31:51 »
Zitat
Original von schrabsjockel
Trotz Unterlassungserklärung verschickt die EnBW ihren Kunden weitere \"Drohschreiben\"...
@schrabsjockel, schnell eine Kopie an die Verbraucherzentrale senden , die sind dankbar, das hilft weiter und bringt auch noch Geld.

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Verbraucherzentrale mahnt EnBW ab
« Antwort #8 am: 07. Dezember 2010, 07:51:32 »
@schrabsjockel

Mal das Schreiben hier posten.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline schrabsjockel

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
Verbraucherzentrale mahnt EnBW ab
« Antwort #9 am: 07. Dezember 2010, 13:07:48 »
Habe EnBW per Mail auf Ihre Unterlassungserklärung hingewiesen und VZ BaWÜ CC gesetzt. Kann der VZ auch noch das Schreiben zuschicken.

Schreiben lautet so:

\"... In der Vergangenheit haben wir SIe schon mehrfach darüber informiert, dass nach unserer ANsicht die Preise der EnBW Gas iSd § 315 BGB in der Grundversorgung billig sind. Darüber hat jetzt auch das LG Stuttgart (AZ) als letzte Instanz in seinem Urteil v 16.6. rechtskräftig entschieden.
Dieses Urteil bestätigt die REchtmäßigkeit des früheren Urteils des AG Stuttgart und das Urteil des AG Böblingen (jeweils mit AZ) wird untermauert.
Mit diesen Entscheidungen sehen wir uns in der REchtsauffassung zur Billigkeit unserer ERdgaspreise in der GV nachhaltig bestätigt. Auf Wunsch schicken wir die Urteile zu. Die in diesem Urteil enthaltenen Grundsätze lassen sich auch auf Ihren Gasvertrag übertragen. ...\"

Ist etwas abgeschwächter formuliert als frühere Schreiben, könnte aber dennoch ein Verstoß gg die Unterlassungserklärung sein?

Offline ESG-Rebell

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 615
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
Verbraucherzentrale mahnt EnBW ab
« Antwort #10 am: 08. Dezember 2010, 02:02:26 »
Zitat
Original von schrabsjockel
Mit diesen Entscheidungen sehen wir uns in der REchtsauffassung zur Billigkeit unserer ERdgaspreise in der GV nachhaltig bestätigt.
Diese abgeschwächte Variante hatte ich auch erhalten und überlegt, sie an die VZ zu melden.

Meines Erachtens ist die Formulierung aber nun vorsichtig genug.
Der Autor behauptet nicht mehr eine Tatsache (\"Billigkeit ist bewiesen\") sondern eine persönliche Einschätzung (\"sehe mich bestätigt\").

Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline schrabsjockel

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
Verbraucherzentrale mahnt EnBW ab
« Antwort #11 am: 11. Dezember 2010, 00:01:22 »
Zitat
Original von ESG-Rebell

Meines Erachtens ist die Formulierung aber nun vorsichtig genug.
Der Autor behauptet nicht mehr eine Tatsache (\"Billigkeit ist bewiesen\") sondern eine persönliche Einschätzung (\"sehe mich bestätigt\").


Korrekt und wie gesagt - dieses Schreiben ist schwächer formuliert.


Allerdings habe ich diesem Forum auch entnehmen können, dass es bei den zitierten Urteilen gerade nicht um die Billigkeit der Preise ging (sondern eben nur um die Preissteigerung / Kostenweitergabe ja-nein), ein endgültiges Urteil hierzu noch aussteht und es sich außerdem um Einzelfallentscheidungen handelt.

Im Schreiben aber wird so getan, als ginge es bei diesen Urteilen um die Billigkeit und als sei darüber abschließend und allgemein gültig entschieden. Insofern halte ich das nach wie vor für eine Irreführung der Verbraucher.

Bin mir aber wie gesagt nicht so sicher, soll die VZ selbst darüber befinden.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz