Original von RR-E-ft
Seien Sie nicht so voreilig mit öffentlichen Bezichtigungen, was einzelne Straftatbestände betrifft.
Wenn das schon die Bezichtigung eines Straftatbestandes sein soll, könne Sie aber als Staatsanwalt fleißig tätig werden. So was lesen sie in der Presse aber jeden Tag und das mit deutlicheren Formulierungen. Schließlich steht am Ende DEUTLICH ein Fragezeichen, dass ist schließlich keine Behauptung oder gar Feststellung. Frei nach der \"großen\" Zeitung mit den vier Buchstaben.
Original von RR-E-ft
Es sieht nach einem Missbrauch im Sinne des § 30 EnWG aus.
Man sollte die geforderten Beträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung leisten, um zunächst die Versorgung wieder zu erlangen und dann die Gegenforderungen aufzumachen.
Da fasst man sich als \"normaler Bürger\" doch nur an den Kopf. Da handelt ein Unternehmen (augenscheinlich) rechtswidrig, die Gerichtsbarkeit entscheidet sehr unbefriedigend (lassen wir mal dahin gestellt ob aus Sachunkenntnis oder Willkürlich) und nun muss man zu seinem Schaden (den man eh nur sehr eingeschränkt monetär beziffern kann, ganz zu schweigen von den psychischen Beeinträchtigungen, die man in dieser Zeit hat) auch nochmal Geld \"zum Fenster raus schmeißen\" um diesen möglicherweise (wahrscheinlich ?
) rechtswidrigen Zustand wieder beseitigen zu lassen ? Au weia, was sind wir doch für ein \"Gurkenstaat\" (geworden).
Und ich garantiere Ihnen, von dem Geld sieht er höchstens die Hälfte wieder, wenn überhaupt. Da lassen sich Anwälte und Richter sicher noch was einfallen. :evil: Das ist wie mit den Starftätern mit der schlimmen Kindheit, die in Wirklichkeit gar nichts dafür, dass sie so sind wie sie sind. Das sind die anderen schuld.