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Autor Thema: Erneute Rechnungsstellung des Versorgers für vergangene Jahre  (Gelesen 3940 mal)

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Offline Amiran

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Hallo,

ich hatte vor mehr als drei Jahren gegen den Gaspreis nach § 315 BGB protestiert und die Zahlungen vermindert. Gegen den Strompreis habe ich nichts unternommen.
Nun erhalte ich von den Stadtwerken Jena eine erneute Abrechnung über Strom und Gas für die Zeit ab 2006 mit der Begründung, daß ein falscher Strom-Tarif verwendet wurde. Diese Abrechnung enthält aber auch eine komplett neue Abrechnung zum Gas, ohne eine Änderung der Tarife. Insgesamt ergibt sich eine Rückzahlung beim Strom, es wird aber eine Nachzahlung gefordert, da ich ja die Zahlung für Gas gemindert hatte.

Meine Fragen:
- Wird durch diese erneute Abrechnung die Verjährung nach hinten geschoben?
- Vermutlich sollte ich gegen die Gasrechnung protestieren, obwohl laut Anschreiben nur Strom betroffen ist.
- Kann ich das Guthaben beim Strom bei der nächsten Abrechnung verrechnen oder gilt hier ein Aufrechnungsverbot?

Grüße,
Amiran

Offline Cremer

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Erneute Rechnungsstellung des Versorgers für vergangene Jahre
« Antwort #1 am: 21. Juni 2010, 13:17:25 »
@Amiran,

haben Sie denn schon kontrolliert, ob tatsächlich ein falscher Stromtarif verwendet wurde?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline bjo

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Erneute Rechnungsstellung des Versorgers für vergangene Jahre
« Antwort #2 am: 21. Juni 2010, 18:18:56 »
Zitat
Original von Amiran
- Wird durch diese erneute Abrechnung die Verjährung nach hinten geschoben?
dazu steht hier im forum einiges, einfach suchen?

- Vermutlich sollte ich gegen die Gasrechnung protestieren, obwohl laut Anschreiben nur Strom betroffen ist.
widerspruch richtig formuliert ist immer gut, mach denen im übrigen schöne Arbeit

- Kann ich das Guthaben beim Strom bei der nächsten Abrechnung verrechnen oder gilt hier ein Aufrechnungsverbot?

Beim Preisprotest immer auf folgendes achten!
- sind die aktuellen Tarife Gas / Strom die vereinbarten (hab schon erlebt das der Versorger sich auf die Art sein Geld holen wollte)
- stimmt die Rechnung die der Versorger aufmacht, Zeitraum, Menge Betrag usw..
- wurde eine eigene Rechnung erstellt?
- wurde was wichtig ist beim Preisprotest der verminderte Betrag immer mit Verwendungszweck überweisen?

Wenn beim Gas alles so läuft wie es sich bei einem Widerspruch gehört wird dein Stromguthaben automatsich verrechnet!
PS: wenn es sich um eine erhebleich Summe handelt würde ich vom Versorger
eine Gutschrift für die entgangenen Zinsen verlangen schließlich war es sein Fehler. Wenn die dazu nicht bereit sind. Zinsen ermitteln und einbehalten!

Offline Amiran

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Erneute Rechnungsstellung des Versorgers für vergangene Jahre
« Antwort #3 am: 22. Juni 2010, 08:30:36 »
@ Cremer:

Gar nicht so einfach, drei Jahre alte Preisblätter zu bekommen. Hatte aber noch eines von 2008. Stimmt, sie hatten den falschen Tarif genommen (Grundversorgung Gewerbe anstatt Haushalt). Anhand einer anderen Abnahmestelle konnte ich prüfen, daß nun auch in den anderen Jahren die Tarife beider Stellen übereinstimmen. Also eine notwendige Korrektur seitens der Stadtwerke.

Ich habe nur den Verdacht, daß die erneute unveränderte Beifügung der von mir widersprochenen Gasrechnung trickreich ist. Meine obigen Fragen bleiben also bestehen.


@ bjo:

Danke für die Hinweise.
In der Grundversorgung gibt es keine vereinbarten Preise, der Punkt entfällt also.
Hinsichtlich Verjährung hatte ich schon einiges gefunden, nicht jedoch für den Fall einer gemischt korrigierten und wiederholten Rechnung. Hast Du eine passende Quelle parat?
Widersprechen und eigene Rechnungen aufmachen erfolgt schon seit Jahren, genauso die Überweisung mit Verwendungszweck.
Hinsichtlich des Stromguthabens werde ich also sehen, was sich tut - die erhaltene Rechnung enthält jedenfalls eine Gesamtforderung zu Gas & Strom und kein Guthaben.

Grüße,
Thomas

 

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