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Autor Thema: Vertrag: Tank (-befüllung), Mietkauf, Sonderzahlung & Co  (Gelesen 3865 mal)

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Offline Tanker

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Vertrag: Tank (-befüllung), Mietkauf, Sonderzahlung & Co
« am: 21. September 2005, 10:53:17 »
Hallo,

in 99 wurde ein 2.9 to Tank (inkl. Zubehör -s. Liste) angeschafft und auf unserem Grundstück eingegraben. Seit dem ist die Anlage mit allen dazugehörigen Komponeten in Betrieb, alle Wartungen u. Prüfungen wurden vorschriftsmäßig durchgeführt.

Die \'preiswerte\' Erstbefüllung wurde ein einziges mal durch den Tank-/Anlagenlieferanten durchgeführt, alle weiteren seit 2000 durch freie Anbieter. Alle vom Tanklieferanten geforderten Miete, Sonderzahlungen ect. (s. Vertrag) wurden bezahlt. Der Tanklieferant hat sich seit dem (Erstbefüllung) nie mehr bei uns gemeldet und wir nicht mehr bei ihm.

Da sich die allgemeine Lage bezüglich Gaslieferungen durch freie Lieferanten in letzter Zeit verschärft hat , soll nunmehr der Liefervertrag mit dem ursprüngliche Lieferanten gekündigt und der Restkaufwert bezahlt werden. Somit würde theoretisch der Tank in unser Eigentum übergehen.

Nun steht die Frage im Raum was passieren könnte, wenn wir die \"Abrechnung\" anfordern.  Es sind 5 Jahre ins Land gegangen, in der der Lieferant die Sache stillschweigend hingenommen hat. Er kann sich doch aufgrund nicht eingetroffener Bestellungen an fünf Fingern abzählen, dass der Tank durch einen anderen (deutlich preiswerteren) Anbieter befüllt worden sein muß.

Grundsätzlich ist der Tank ja (noch) nicht unser Eigentum, aber die Absicht zur Übernahme/Kauf wurde bereits in der vergangenheit durch Sonderzahlungen gelegt. Wie aber sieht es hier mit der vertraglichen Lage aus?    

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Gruß Jean

Offline Watzl

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Vertrag: Tank (-befüllung), Mietkauf, Sonderzahlung & Co
« Antwort #1 am: 24. September 2005, 21:32:13 »
Sie haben wahrscheinich diese Art von Mietkauf gemacht, wo der Kunde meint, er könne durch das Bezahlen der Miete den Tank mehr oder weniger auf Raten erwerben. Auch wenn ich ihren Vertrag nicht kenne, so vermute ich doch, dass dem nicht so ist. Der Mieter kauft durch seinen Mietzins auch nicht  ünber die Jahre das Haus in dem er wohnt.

Abrechnung: sie haben sich lediglich durch den Vertrag verpflichtet, wenn sie Gas kaufen wollen, das bei dem Vetragshändler zu tun. Sie hanbe sich nicht verpflichtet eine bestimmte Menge z.B. pro Jahr zu kaufen. Eine Ausskunft sind sie hier dem Vertagshändler auch nicht schuldig.

Wer ist der Vertragshändler? Auf dem Flüssiggasmarkt ist einiges in Bewegung gewesen in den letzten Jahren. Da wurden Firmen ver- und  gekauft. Evtl. ist bei einer solchen Aktion irgend ein Bit im PC nicht weitegegeben worden und man weiß gar nicht mehr, das man sie als Kunden hat.

Wenden sie sich an die Firma und signalisieren sie, dass sie den Tank nun kaufen wollen. Sie werden dann eine Reaktion dieser Firma erleben.
Leider scheint sich eine Tendenz immer mehr duchzusetzen: die Vertragshändler verkaufen die vorm,als gemieteten Tank nicht an die Mieter als Eigentum.

Letztlich sollten sie ihren Vertrag noch einmal genau lesen und evtl.von einem Fachmann z.B. beim Bund der Energieverbraucher checken lassen.

Guten Efolg?

Berichten sie bitte über den weiteren Verlauf.

H. Watzl

Offline Tanker

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Vertrag: Tank (-befüllung), Mietkauf, Sonderzahlung & Co
« Antwort #2 am: 25. September 2005, 13:16:35 »
Hallo H. Watzl,


vielen Dank für die Antwort! Ich denke mal nicht, dass es sich bei dem Vertrag um einen typischen Mietkaufvertrag handelt. Leider habe ich erst jetzt gemerkt, dass die Links, welche zu den entsprechenden Infos führen defekt sind. Hier nochmals die Informationen zum Liefervertrag:



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Ich denke, nun läßt sich die Sachlage besser beurteilen. Seitens dieses Lieferanten hatte sich vor ca. 11/2 oder 2 Jahren tatsächlich etwas verändert. Er hat einen anderen Flüssiggasanbieter \"geschluckt\". Auch bekommen wir immer jährlich eine Mietabrechnung. Vergessen haben die uns jedenfalls nicht.

Wie schon beschrieben, erfolgte lediglich die Erstbefüllung durch den \"Vertragslieferanten\", die bis dato restlichen Befüllungen erfolgte durch freie (freundliche, zuvorkommende und preiswertere) Händler.  

Unser \"Vertragslieferant\", der erst zuletzt noch 19,5 Cent/L über dem eines freien Anbieters lag, hat sich bezüglich einer Befüllung nie wieder  bei uns gemeldet. Und die Erstbefüllung ist 5 Jahre her.

Gruß Jean

 

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