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Autor Thema: Höhe der Netzentgelte  (Gelesen 3282 mal)

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Offline Christian Guhl

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Höhe der Netzentgelte
« am: 12. September 2010, 00:34:41 »
Auf den Gasabrechnungen wird die Höhe der Netzentgelte extra ausgewiesen. Mir ist bisher noch nicht klar geworden, wo diese auf der Rechnung eigentlich enthalten sind. Im Grundpreis ? Kann eigentlich nicht sein, da die ausgewiesenen Netzentgelte höher sind als dieser. Im Arbeitspreis ? Dann müsste es ein feststehender Teil des kwh-Preises sein. Dieser Teil müsste dann unabhängig vom Gaslieferanten immer gleich sein. Ist er aber nicht ! Wenn ich die ausgewiesenen Netzentgelte auf den Gasverbrauch umrechne, kommen bei verschiedenen Anbieter unterschiedliche Netzentgelte pro kwh heraus (bei identischen Netzbetreibern).
Die Differenz ist so groß, das bei einer Rechnung 48% des Rechnungsbetrages auf die Netzentgelte entfällt, bei einer andern nur 25%. Beiden Rechnungen liegt ein ähnlicher Verbrauch zugrunde (8.000/10.000 kwh).Kann das jemand erklären ?

Offline RR-E-ft

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Höhe der Netzentgelte
« Antwort #1 am: 12. September 2010, 00:51:37 »
Die Netzentgelte einschließlich Mess- und Abrechnungskosten sind doch bisher auf den Seiten des Netzbetreibers im Intenet veröffentlicht.
Dabei entfällt oftmals ein Teil des Netzentgelts auf den Grundpreis und ein weiterer Teil auf den Arbeitspreis.

Wer sagt denn, dass die Differenz der Anbieterpreise die Netzentgelte betrifft und nicht etwa Bezugskosten und Marge?

Offline Gridpem

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Höhe der Netzentgelte
« Antwort #2 am: 12. September 2010, 14:06:33 »
@ Christian Guhl

auf den Rechnungen sind die Netzentgelte ausgewiesen, die der Netzbetreiber dem Lieferanten in Rechnung gestellt hat. Die Entgelte für Messtellenbetrieb (Zähler) und Messung (Ablesung) sollten eigentlich ebenfalls extra ausgewiesen sein, sind es aber teilweise noch nicht.

Eine Zuordnung zu den Konditionen des Liefervertrages ist nicht möglich, da es jedem Lieferanten selbst überlassen bleibt, wie er seine Produkte kalkuliert.

Es gibt Lieferanten, die weisen nur einen Arbeitspreis aus, obwohl das Netzentgelt einen Grundpreis enthält und auch die Kosten für Zähler und Ablesung in der Regel Jahreskosten sind, die den Charakter eines Grundpreises haben.

So richtig spannend wird es dann ab Oktober 2011, wenn der Messstellenbetrieb und die Messung so richtig frei am Markt umgesetzt werden können. Die BNetzA hat dazu in dieser Woche die entsprechenden verbindlichen Regelungen getroffen

siehe hier: http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/159718/publicationFile/8506/Beschluss_BK6-09-034.pdf

Nach den jetzigen Regelungen kann es durchaus passieren, dass der Kunde, der einen eigenen Messstellenbetreiber hat und bei dem die Zählerkosten bezahlt über den Lieferanten im Rahmen des Produktes dieses Lieferanten diese Kosten noch einmal bezahlt.

Dann wird so mancher Lieferant ein \"kleines\" Problem bekommen. Dann kann ich als Kunde den reinen Energiepreis errechnen, der im Produkt des Lieferanten steckt und kann einschätzen, wer am Markt ein gutes Preis-Leistungsverhältnis bietet.

Zum Problem Gas, was Du angesprochen hast. Versuche doch mal an Hand der veröffentlichten Netzentgelte des Netzbetreibers die ausgewiesenen Netzentgelte nachzuvollziehen, ob das denn passt. dabei bitte nicht vergessen, dass bei Gaslieferungen für ein und die gleiche Menge unterschiedliche Konzessionsabgabe anfallen kann, abhängig von der Art des Gasliefervertrages (Unterschied Heizgas zu Kochgas). Auch einige Lieferanten unterscheiden zwischen Heizgas und Kochgas.
Auch die Zählerkosten sind nicht zu uterschätzen. Die können bei Gaszählern entsprechend des Anschlusswertes deutlich auseinander liegen.

Viel Spass beim Nachrechnen.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline RR-E-ft

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Offline Christian Guhl

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Höhe der Netzentgelte
« Antwort #4 am: 12. September 2010, 18:13:17 »
Die Preisblätter helfen nicht wirklich weiter. Da steht z.B. :
Entgelt für Messung 4,05 € netto (4,82 € brutto)
Auf der Rechnung ist ausgewiesen : Anteil für Messung 13,17 € brutto
Das Problem ist, dass mir zwei Rechnungen vorliegen :
a) Verbrauch 11.400 kwh Rechnungsbetrag 925,09 € Netzentgelte 157,37 €
 = 17%
b) Verbrauch 8.200 kwh Rechnungsbetrag 482,87 € Netzentgelte 193,07 €
 = 40%
Rechnung a ist von eon. Rechnung b von einem anderen Anbieter. Mein Verdacht ist, dass der Netzbetreiber (Eon) unterschiedliche Netzentgelte in Rechnung stellt. Ich werde mal beim anderen Anbieter anfragen, wie es zu der Abweichung von den veröffentlichten Preisblättern des Netzbetreibers kommen kann.

Offline RR-E-ft

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Höhe der Netzentgelte
« Antwort #5 am: 12. September 2010, 18:22:46 »
Gridpem hat es doch deutlich zum Ausdruck gebracht.

 

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