hallo,
ich wurde folgendes gefragt (und wer weiß das?):
Angenommen:
an einem Tag wird durch einen Stromversorger quasi \"eingebrochen\" (etwas aufgebrochen, Hindernisse beseitigt, Zugang eröffnet etc.);
an einem anderen Tag erst wird durch den Versorger wirklich \"eingedrungen\" (Personen begeben sich über den z. B. zwei Tage zuvor eröffneten Zugang hinein) - ist das dann noch ein \"Einbruch\" ?
Wie verhält es sich, wenn das Aufbrechen und das Eindringen jeweils die selben
Personen durchführen, und wie, wenn es jeweils völlig andere Personen an
unterschiedlichen Tagen durchführen?! (Welche Zuwiderhandlungen (§§) greifen in solchem Fall - neben Hausfriedensbruch (und es wurde rechtswidrig Sperre angekündigt trotz Billigkeitseinrede n. 315).
Danke
RebellA