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Autor Thema: Einbruch? (neben Hausfriedensbruch u. rechtswidriger Sperre)  (Gelesen 3756 mal)

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Offline RebellA

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hallo,
ich wurde folgendes gefragt (und wer weiß das?):

Angenommen:
an einem Tag wird durch einen Stromversorger quasi \"eingebrochen\" (etwas aufgebrochen, Hindernisse beseitigt, Zugang eröffnet etc.);
 
an einem anderen Tag erst wird durch den Versorger wirklich \"eingedrungen\" (Personen begeben sich über den z. B. zwei Tage zuvor eröffneten Zugang hinein) - ist das dann noch ein \"Einbruch\" ?

Wie verhält es sich, wenn das Aufbrechen und das Eindringen jeweils die selben
Personen durchführen, und wie, wenn es jeweils völlig andere Personen an
unterschiedlichen Tagen durchführen?! (Welche Zuwiderhandlungen (§§) greifen in solchem Fall - neben Hausfriedensbruch (und es wurde rechtswidrig Sperre angekündigt trotz Billigkeitseinrede n. 315).

Danke
RebellA

Offline Cremer

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Einbruch? (neben Hausfriedensbruch u. rechtswidriger Sperre)
« Antwort #1 am: 30. März 2010, 18:37:37 »
Woher wollen Sie nachweislich wissen, dass der Stromversorger eingedrungen ist und dann noch einmal?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Einbruch? (neben Hausfriedensbruch u. rechtswidriger Sperre)
« Antwort #2 am: 30. März 2010, 18:47:06 »
Das weiß man auch beim Wettermann nicht. :rolleyes:

Wer sich für Strafrecht interessiert darf sich (mit Abi) an der Uni anmelden.
Die dortigen Strafrechtsprofessoren wissen das.
Man kütt sich auch für kleines Geld einen Kommentar kaufen

Offline bolli

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Einbruch? (neben Hausfriedensbruch u. rechtswidriger Sperre)
« Antwort #3 am: 31. März 2010, 08:49:53 »
@RebellA

Bevor Sie sich in Beweisnöte bringen gehen Sie lieber nach dem beschriebenen Muster Versorgungssperre - Was tun ? vor.

 

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