Da sich, wie immer im Dezember, das Jahresende naht und somit weitere Verjährungen drohen (wenn man sie überhaupt zurück bekäme
) versucht man noch mal schnell, einige Verbraucher zu verunsichern und noch ein paar Euro für die Weihnachtskasse des Versorgers zu sichern.
Mit einem Mahnbescheid musste man bisher meist auch schon rechnen, da die Forderungen ja meist alle schon länger gestellt sind. Gekommen ist da meist wenig, spätestens nach dem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid wurde ein großer Anteil verfallen gelassen, weil dann die Drohbegärden zu Ende sind und man \"Butter bei die Fische\" tun muss und da fällt den meisten Versorgern nur hinlänglich bekanntes, aber dadurch nicht richtigeres, ein.
Es gilt übrigens immer noch, dass
a) bei Sondervertragskunden zunächst einmal die Möglichkeit der Preisanpassung wirksam vereinbart sein muss und
b) das Urteile Einzelfallentscheidungen sind, die sich auf die vorgetragenen Verfahrensinhalte beziehen.
Insofern ist so ein Urteil für den Versorger vielleicht mehr als ein Blatt Papier, aber taugen tut es meist nicht zu mehr. Schon garnicht von einem untersten Instanzgericht.
Also nur die Ruhe und das Weihnachtsfest genießen.