@Robin,
alles gut und schön.
Haben Sie ein Guthaben oder Nachzahlung auf die Jahresrechnung 5.9.05?
Nachzahlung ja? Auch dann, wenn Sie die alten Preise aus 2004 zu grunde gelegt haben? Das ist dann gut. Machen Sie also Ihre eigene Rechnung gegen den Versorger auf.
Oder Guthaben, dann ist es auf alle Fälle auf der Preisbasis des Versorgers, also mit neuen Preisen, gerechnet. Sie müßten sodann einen Rückforderungsprozess anstrengen, welcher nicht erfolgreich sein wird, um zu Ihrem Geld zu gelangen.
Also immer schön schauen, dass die Abschläge so bemessen sind (von Ihnen argumentativ bestimmt werden) das eine Nachzahlung am Ende rauskommt. Da muss man auch einwenig hochrechnen an hand des aktuellen Verbrauches.
Bezüglich Beginn eines neuen Vertrages kann H. Fricke was dazu sagen.
Sicherheitshalber wiederholen Sie jetzt gegen den möglicherweise neuen Vertrag den Widerspruch erneut.