Mahnbescheide des Versorges„Wir sind der Auffassung, dass die Preiserhöhungen rechtens sind“, sagt Julia Muth (SVS). Deshalb habe man Mahnbescheide an die Preiskürzer verschickt, die immer noch den alten Gaspreis zahlen. Ohne die Mahnbescheide wären die Ansprüche (so es überhaupt welche gibt) aus dem Jahr 2005 jetzt verjährt. Laut Gerichtsurteil vom 17. Dezember können alle Kunden, die bisher nur unter Vorbehalt gezahlt haben, ihr Geld zurückfordern.
Forderungen aus Verbrauchsabrechnungen mit Rechnungsdatum XX.YY.2005, die noch in 2005 fällig wurden, sind bereits mit Ablauf des 31.12.2008 verjährt gewesen.