Die BIFEP lädt zu einem öffentlichen Informationsabend am
Freitag, den 4.12.2009 um 20.00 Uhr
im Gasthaus Mannheimer Tor (Bombay Palace), Mannheimerstr./Ecke Ringstr. ein.
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1.) Sammelklage gegen die SW KH. Hierzu wird H. Zimmerlin referieren.
2.) Kündigung der alten und Vorlage der neuen Sonderverträge der SW KH und wie man damit weiter umgeht.
3.) Rechtsunwirksame AGB\'s in den neuen Sonderverträgen
4.) Sonstiges rund um die BIFEP
Anbei Auszug der Pressemitteilung der BIFEP v. 22.9.09
Stadtwerke reagieren auf BGH - Urteil
Neue Erdgaslieferverträge für Gaskunden
BIFEP antwortet auf die Pressemitteilung der Stadtwerke
Die Behauptung von Geschäftsführer Dietmar Canis, „ die Stadtwerke selbst hätten die BGH Forderung seit Jahren umgesetzt“ ist schlicht falsch. Der BGH hat in zwei Urteilen am 15.7.09 entschieden, dass gewisse Preisgleitklauseln nicht mehr verwendet werden dürfen, da sie einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht standhalten. Es ging hier um Urteile des Landgerichtes Berlin und des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten sowie um Urteile des OLG Celle und Landgericht Verden. Von Bremen, wie Herr Canis zitiert, ist keine Rede.
Mit dem Tarif „Kreuznacher Stadtgas“, dem Tarif „Kreuznacher Stadtstrom“ und dem Tarif „Kreuznacher Stadtgas – fix“ sowie dem Tarif „Sondervertrag A“ wurden Preisgleitklauseln nicht wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen. Daher sind Preissteigerungen eben nach § 307 Abs.1 BGB ausgeschlossen, wie vom BGH am 15.7.09 entschieden. Die AGB’s der Stadtwerke zu diesen Verträgen halten einer Inhaltskontrolle und einer Rechtsprüfung an Gerichten nicht stand und sind daher unwirksam. Wie H. Canis mitteilt, können Kunden die alten Verträge beibehalten und daher sind diese künftig von einer Preissteigerung ausgeschlossen. Die BIFEP hatte bereits mit der Pressemitteilung vom 30.6.09 gerade auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Bin mal gespannt ob die Stadtwerke auch die alten Verträge mit nicht gültigen Preisgleitklauseln weiterhin akzeptieren oder ggf. doch „zwangsumstellen“.
Ferner hatte die BIFEP in der Pressemitteilung vom 15.7.09 darauf aufmerksam gemacht, dass in solchen Verträgen eine wirksame Widerrufsbelehrung fehlt. Deshalb können Kunden, die mit dem Tarif „Kreuznacher Stadtgas – fix“ sofort aus dem teuren Vertrag aussteigen. Dies gilt auch für Kunden der RWE. Außerdem: Ein Teil der Kunden hat – gleichwohl das Kleingedruckte es vorsieht- vom Versorger keine Auftragsbestätigung erhalten. Kunden können sich dann auf einen fehlenden Vertragsabschluss berufen und brauchen das Gas höchstens zu den momentan günstigsten allgemeinen Preisen zu bezahlen.
Die BIFEP kann nur allen Kunden raten, in den neuen Verträgen die AGB’s und Klauseln eingehend zu prüfen, bevor sie neue Verträge unterschreiben. Die BIFEP warnt vor tzu schnellem Abschluss. Sie wird die neuen Verträge prüfen und sodann in einer Pressemitteilung Stellung dazu nehmen.
Und wie so oft werden ganz schnelle Kunden mit Gutscheinen belohnt. Das nennt man Bauernfängerei oder „Mit Speck fängt man Mäuse“.