Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Fernwärme und 102 EnWG  (Gelesen 2685 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline agilius

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 17
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.jakstadt.de
Fernwärme und 102 EnWG
« am: 03. März 2010, 13:21:56 »
Folgende Frage an die interessierte Gemeinschaft: ist § 102 EnWG in einem Rechtsstreit zu Preiserhöhungen im Rahmen eines Fernwärmeliefervertrages einschlägig?

Ich meine nicht, da das EnWG nur die leitungsgebundene Versorgung mit Strom/Gas regelt und Fernwärme - obgleich ebenfalls leitungsgebunden - insoweit nicht als Energieträger erfasst ist.

Was meinen Sie? Kennt jemand hierzu Entscheidungen?

Offline tangocharly

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.139
  • Karma: +5/-0
Fernwärme und 102 EnWG
« Antwort #1 am: 04. März 2010, 18:52:14 »
Fernwärmeversorgung fällt nicht unter 102.

Die Allg. Versorgungsbedingungen der Fernwärmeversorgung beruhen auch nicht auf der Basis gem. § 39 EnWG, sondern auf der Basis gem. § 27 AGBG (der allerdings heute nicht mehr Geltung besitzt und durch § 310 BGB ersetzt wurde).

Dies finden Sie auch, wenn Sie die Eingangsformel der AVBFernwärmeV ansehen.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz