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... um rund 2 cent pro kw/hWie geht Ihr damit um?
Deshalb empfiehlt der Bund der Energieverbraucher, unter Hinweis auf die fehlende Billigkeit die Strompreise um den Betrag zu kürzen, der über 16,8 Cent/ kWh hinausgeht, bis ein Gericht feststellt, dass die verlangten Strompreise der Billigkeit entsprechen.
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