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Autor Thema: Urteil lg bonn  (Gelesen 7209 mal)

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Offline energienetz

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Urteil lg bonn
« am: 12. Mai 2010, 13:35:09 »
Die 7. Zivilkammer des LG Bonn hat einen Rückzahlungsanspruch eines Verbrauchers von 3.900 Euro gegen die Regionalgas Euskirchen wegen grundlos angehobener Preise anerkannt. Orbiter dictum: Selbst wenn der Kläger der Erhöhung nicht widersprochen hätte (was er vorliegend getan hatte), käme einer widerspruchlosen Zahlung kein Erklärungsgehalt zu. Das LG hat hier erstinstanzlich entschieden. Auch Forderungen aus Lieferung in 2005 können zurückgeklagt werden, weil die Rechnungsstellung erst 2006 erfolgte und die Verjährung erst am 31.12.2006 zu laufen begann.
Urteil vom 29.4.2010 Az 7 O 20/10, wird demnächst bei uns in der Urteilssammlung stehen.
Hier war die 1. Zivilkammer des LG noch am 221.2010 dezidiert anderer Ansicht. Beschluss vom 22.1.2010, Az 1 O 226/09.
Es ist zu wünschen, dass möglichst viele Kunden unter Berufung auf dieses Urteil sich zuviel bezahltes Geld zurückholen.

Offline RR-E-ft

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Urteil lg bonn
« Antwort #1 am: 12. Mai 2010, 15:10:03 »
Es gibt wohl bisher keine Pressemitteilung der Regionalgas zu dieser Gerichtsentscheidung.

Früher ging der Versorger auch schon mal mit Amtsgerichtsentscheidungen hausieren, die später vom BGH aufgehoben wurden.

Vermeintlicher Sieg am Amtsgericht

Zu jener Entscheidung des AG Euskirchen sah sich seinerzeit selbst der Branchenverband BGW zu einer Pressemitteilung veranlasst.

Vermeintlicher Sieg vor dem Landgericht

Das für den Versorger negative Urteil des BGH vom 17.12.2008 VIII ZR 274/06 war dem Versorger dann offenbar keiner Pressemitteilung wert.

Rückforderungen von 60.000 Kunden gefürchtet.

Zitat
Wenn der Gasversorger heute den drei Klägern zwischen 1000 und 2000 Euro zurückerstatte, so ein Argument des Unternehmens, dann stünden morgen die übrigen rund 60 000 Kunden der Regionalgas auf der Matte und forderten ebenfalls Rückzahlungen.

Offline DieAdmin

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Urteil lg bonn
« Antwort #2 am: 16. Mai 2010, 11:59:28 »
Zitat
Original von energienetz
...
Urteil vom 29.4.2010 Az 7 O 20/10, wird demnächst bei uns in der Urteilssammlung stehen.
...

Ist nun drin:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2649/

und hier im Forum: LG Bonn, Urt.v. 29.04.10 Az. 7 O 20/10 Rückforderungsanspruch eines Kunden [Regionalgas Euskirchen]

 

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