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Autor Thema: Aktuelle Vorauszahlungen  (Gelesen 2829 mal)

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Offline 0tt0lgel

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Aktuelle Vorauszahlungen
« am: 27. Oktober 2009, 21:54:12 »
In den Vorjahren hatte e.on Hanse mit der Abrechnung auch gleich die Vorauszahlungen höher festgesetzt. Nach Widerspruch unter Hinweis auf die Musterklage hatte das Unternehmen die Vorauszahlungen dann bis zum letzten Jahr immer antragsgemäß herabgesetzt, obwohl ich die Nachforderung aus den Jahresabrechnungen nie vollständig gezahlt habe.

In diesem Jahr tut sich bei der Anpassung der Vorauszahlungen gar nichts. Ich habe angeboten, Vorauszahlungen in geringerer Höhe zu überweisen. Das ist einige Monate her. Bisher kam noch keine Antwort.

Habt jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Offline T. Schlagowski

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Aktuelle Vorauszahlungen
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2009, 10:53:52 »
Ich verstehe nicht ganz, was genau Ihr Problem ist.

Nicht die Abschläge sind relevant, sondern dass Sie zuerst die Rechnung kürzen. Über dann auch niedrigere Monatsabschläge steuern Sie, dass Sie das Geld zurück halten, was E.ON erst gar nicht erhalten soll.

Gehen Sie bitte auf http://www.vzhh.de auf die Rubrik \"Gaspreise\". Dort finden Sie einen Link auf unser Rechenprogramm (inkl. Erklärung) und den Musterbrief.

Offline 0tt0lgel

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Aktuelle Vorauszahlungen
« Antwort #2 am: 28. Oktober 2009, 23:02:09 »
Ein Problem ist es nicht, nur eine Sache der guten Ordnung halber. Es ist schon klar, dass die Jahresabrechnungen zählen und über die selbst bestimmte Höhe der Abschläge nicht zuviel gezahlt wird.

Das Rechenprogramm wurde ja über die Jahre auch schon geändert. Nachdem die alte Preisanpassungsklausel als unwirksam erkannt wurde, könnte man für die noch strittigen Abrechnungszeiträume (z.B. ab 2004) eine Neuberechnung vornehmen (Grundpreis bei älteren Verträgen noch niedriger als im Rechenprogramm, Arbeitspreis lt. Sondervertrag) und die Vorauszahlungen einstweilen einbehalten, bis die Summe aller Zahlungen nicht mehr den vereinbarten Preis übersteigt.

Wenn ich Sie richtig verstehe, ist es wohl egal, ob sich der Versorger zur Abschlagshöhe äußert. Man überweist nicht mehr als den vertraglichen Preis und wartet auf die Jahresabrechnung (die man dann ggf. auch wieder kürzt).

 

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