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Autor Thema: Rechtswidrigkeit CO2-Emissionshandel - Kläger gesucht  (Gelesen 2800 mal)

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Offline Lothar Gutsche

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Rechtswidrigkeit CO2-Emissionshandel - Kläger gesucht
« am: 06. September 2009, 11:12:32 »
An Gegner des CO2-Emissionshandels!

Derzeit streite ich als Privatkunde vor Gericht mit den Stadtwerken Würzburg über zu hohe Strom-, Gas- und Wasserpreise. Beim Strom begründe ich meinen Unbilligkeitseinwand u. a. mit den im Strompreis enthaltenen CO2-Zertifikaten. Diese Einpreisung ist nach Auffassung des Bundeskartellamtes kartellrechtswidrig und nach Auffassung von Energierechtsexperten sogar verfassungswidrig. Meinen Zivilstreit begleite ich bereits mit zahlreichen Verfahren beim Bundeskartellamt, bei der EU-Kommission, bei Staatsanwaltschaften, bei Finanzbehörden und bei der Kommunalaufsicht. Dabei geht es um Preismissbrauch nach § 19 GWB und Gebietskartelle im Sinne von § 1 GWB, um Untreue durch überteuerten Einkauf und durch verlustreiche Zinsspekulationsgeschäfte, um Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttungen und um geheim gehaltene Abhängigkeiten im Sinne von §§ 311 ff AktG.

Leider sind meine Ressourcen zeitlich und finanziell begrenzt, so dass ich nicht noch eine Front am Bundesverfassungsgericht oder bei der EU-Kommission eröffnen kann. Ich suche einen Kläger, der aus eigenem Interesse den folgenden Teil meines Preis-Widerspruchs verfassungsrechtlich überprüfen will:  

Der gesamte CO2-Zertifikatehandel führt zu einer Fehlallokation von Finanzmitteln in Milliardenhöhe und verstößt deshalb auf nationaler Ebene gegen das verfassungsrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot und aus europäischer Perspektive gegen Effizienzprinzip der EU. Denn die Einsparung von CO2-Emissionen ist wesentlich kostengünstiger durch das EEG als über das Emissionshandelssystem zu erreichen. Verfolgt ein EU-Mitgliedsstaat wie die Bundesrepublik Deutschland ein europarechtlich geschuldetes Ziel (hier: Einsparung von CO2-Emissionen) durch ein zu teures und damit ineffizientes Mittel (hier: Emissionshandelssystem), so werden damit zugleich die beihilferechtlichen Vorschriften (Artt. 87, 88 EG) verletzt. Ben Schlemmermeier und Hans-Peter Schwintowski kommen nach einer umfangreichen Analyse der Strombeschaffungskosten zu dem Schluss, dass das Emissionshandelssystem beihilferechtswidrig und somit nach Art. 88 EG nichtig ist, siehe Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) 2006, Heft 3, Seite 195 – 199 mit dem Artikel „Das deutsche Handelssystem für Emissionszertifikate: Rechtswidrig?“.
 
Eine Kurzfassung des Artikels von  Schlemmermeier/Schwintowski findet sich auf Seite 1-3 unter http://www.acutronic-ms.at/newsletter/pdf/Umweltbelastung_Emissionshandel_CO2_Preise_Kosten_Allgemeines_Kritisches.pdf. Dieses Argument habe ich bereits im Februar 2009 in einen Schriftsatz am Amtsgericht Würzburg bei meinem Zivilstreit mit den Stadtwerken Würzburg eingebracht, aber es wurde dort überhaupt nicht berücksichtigt. Zur Zeit ist noch nicht absehbar, ob in der Berufungsinstanz zu meinem Zivilprozess am Landgericht Würzburg über die Einpreisung der CO2-Zertifikate überhaupt verhandelt wird. Denn gerade auf kommunaler Ebene bestehen zwischen der Justiz und der Politik und der Wirtschaft vor Ort enge Verflechtungen, die ein rechtsstaatliches Verfahren verhindern. Mein Prozess hätte wegen der von mir vorgebrachten Argumente nach § 87 GWB eigentlich an das zuständige Kartellgericht in Nürnberg-Fürth verwiesen werden müssen. Willkür-Justiz ist aber in Deutschland nicht unüblich, wie meine bisherige Erfahrung als Nicht-Jurist belegt.

Vor dem Hintergrund suche ich einen finanzkräftigen Gegner des CO2-Emissionshandels, der aus eigenem persönlichen, politischen oder wirtschaftlichen Interesse gegen den CO2-Emissionshandel vorgeht. Das wirtschaftliche Interesse könnte sich z. B. daraus ergeben, dass erneuerbare Energien zu Lasten des CO2-Zertifikatehandels stärker zu fördern wären. Wer möglichst bald eine solche Klage gegen den Emissionshandel starten möchte, sollte mich darüber informieren - es würde mir in meinem Zivilstreit helfen.

 
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Gutsche
Buschhütter Weg  4
41 189 Mönchengladbach
E-Mail: Lothar.Gutsche@arcor.de

 

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