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Autor Thema: Mit wem schließen die RWE einen Vertrag?  (Gelesen 5392 mal)

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Offline userD0010

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Mit wem schließen die RWE einen Vertrag?
« am: 06. Oktober 2009, 15:18:05 »
Da zieht ein Kunde der RWE innerhalb des Vertriebsgebietes derselben um.
Ist der bislang geschlossene Belieferungs-/Bezugsvertrag zwischen RWE und dem Kunden auch weiterhin gültig oder endet der Vertrag mit dem Verlassen der Immobilie und des Grundstücks?
Wohlgemerkt; gleiches Vertriebsgebiet, gleicher Kunde (allerdings mit § 315), neue Adresse.

Offline bjo

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Mit wem schließen die RWE einen Vertrag?
« Antwort #1 am: 06. Oktober 2009, 16:22:08 »
einfach mal online bei RWe kucken, danach ändern die in diesem Fall nur
- die Rechnungsadresse
- die Lieferadresse
- die Zählernummer

Warum sollte auch ein Vertrag gekündigt werden!
Eine Kündigung seitens RWE wäre eventuell ja auch ein Eigentor. Man könnte so die GAS 2011 / 2012 Verträge loswerden !

Offline userD0010

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Mit wem schließen die RWE einen Vertrag?
« Antwort #2 am: 06. Oktober 2009, 16:52:45 »
bjo:
Die beharren auf neuem Vertrag, weil damit offensichtlich das bisherige Vorgehen mit § 315 zum Ende geführt werden soll/kann.

Offline bjo

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Mit wem schließen die RWE einen Vertrag?
« Antwort #3 am: 06. Oktober 2009, 17:11:32 »
Hallo,
vielleicht findest du über die VZ jemanden der umgezogen ist und dessen Vertrag nur umgemeldet wurde!
- wenn ja Anwalt nehmen
- weitermachen wie bisher unter neuer Lieferadresse!

= > einfach mal einen \"normalen\" RWE- Kunden bitte be der Hotline dum nachzufragen!

Offline userD0010

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Mit wem schließen die RWE einen Vertrag?
« Antwort #4 am: 06. Oktober 2009, 18:29:16 »
bjp:
Der Betroffene ist in einen Nachbarort gezogen und hat dort ein Haus gekauft.
Natürlich musste er (unter Hinweis auf seinen bisherigen Vertrag) auch bei unserem freundl. Energieversorger die Nutzung des installierten Zählers mit Zählerstand etc. anmelden und hat dabei auch seine bisherige Kunden-Nummer angegeben. Das hat aber den freundl. Energieversorger nicht davon abgehalten, ihm ein Begrüßungsschreiben als neuem Kunden, natürlich mit einer neuen Kunden-Nummer zuzuschicken und ihn gleichzeitig in der Grundversorgung festzuschreiben. Eine Fortsetzung des früheren Vertrages sei angeblich wegen des Ortswechsels nicht möglich.
Der Betroffene überweist aber auf mein Anraten auch weiterhin seine selbst kalkulierten Abschläge auf der Basis des früheren Vertrages unter Angabe der früheren Kunden-Nummer.
Wir sind gespannt, wann und wie nun die Jahresrechnung eintrifft und ob dort die unter der früheren Kunden-Nummer überwiesenen Abschlage berücksichtigt wurden.
Natürlich wird noch größeres Interesse bei der Rechnungsgrundlage bestehen.

Wir leben schon in einer Region, deren Versorger immer noch seine monopolistischen Grundgedanken pflegt, auslebt und den Kunden aufzuzwingen versucht, mit allen Mitteln, ob juristisch einwandfrei oder auch nicht. (siehe Urteilshinweise)

Aber vielleicht kann ja Hoffnung aufkeimen, wenn künftig die Fragen der Energie nicht mehr im Umwelt-, sondern im Wirtschaftsministerium angesiedelt werden und -hoffentlich-  KT sich auch dort weiter tummelt.
Ihm diese Sachverhalte vorzutragen, dürfte eine Freude sein.
Mittel und Wege, den Erhalt derartiger Informationen sicherzustellen, sind vorhanden.

Offline Cremer

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Mit wem schließen die RWE einen Vertrag?
« Antwort #5 am: 06. Oktober 2009, 20:19:34 »
@h.terbeck,

natürlich sollte man umgehend Widerspruch einlegen wenn man vorher in einem Sondervertrag war und RWE nun den Kunden in einen Grundversorgungsvertrag steckt.
MFG
Gerd Cremer
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