bjp:
Der Betroffene ist in einen Nachbarort gezogen und hat dort ein Haus gekauft.
Natürlich musste er (unter Hinweis auf seinen bisherigen Vertrag) auch bei unserem freundl. Energieversorger die Nutzung des installierten Zählers mit Zählerstand etc. anmelden und hat dabei auch seine bisherige Kunden-Nummer angegeben. Das hat aber den freundl. Energieversorger nicht davon abgehalten, ihm ein Begrüßungsschreiben als neuem Kunden, natürlich mit einer neuen Kunden-Nummer zuzuschicken und ihn gleichzeitig in der Grundversorgung festzuschreiben. Eine Fortsetzung des früheren Vertrages sei angeblich wegen des Ortswechsels nicht möglich.
Der Betroffene überweist aber auf mein Anraten auch weiterhin seine selbst kalkulierten Abschläge auf der Basis des früheren Vertrages unter Angabe der früheren Kunden-Nummer.
Wir sind gespannt, wann und wie nun die Jahresrechnung eintrifft und ob dort die unter der früheren Kunden-Nummer überwiesenen Abschlage berücksichtigt wurden.
Natürlich wird noch größeres Interesse bei der Rechnungsgrundlage bestehen.
Wir leben schon in einer Region, deren Versorger immer noch seine monopolistischen Grundgedanken pflegt, auslebt und den Kunden aufzuzwingen versucht, mit allen Mitteln, ob juristisch einwandfrei oder auch nicht. (siehe Urteilshinweise)
Aber vielleicht kann ja Hoffnung aufkeimen, wenn künftig die Fragen der Energie nicht mehr im Umwelt-, sondern im Wirtschaftsministerium angesiedelt werden und -hoffentlich- KT sich auch dort weiter tummelt.
Ihm diese Sachverhalte vorzutragen, dürfte eine Freude sein.
Mittel und Wege, den Erhalt derartiger Informationen sicherzustellen, sind vorhanden.