Hallo,
unter
http://www.bundesfinanzhof.de/www/index3.html, Aktenzeichen V R 27/06 findet man ein interessantes Urteil zum Wasserhausanschluss. Demnach unterliegen diese Kosten dem ermäßigten Steuersatz von 7% und nicht 16%/19% Umsatzsteuer.
Teilweise haben die Versorger auf Ihren Internetseiten bereits Formulare für die Beantragung der Rückerstattung bereit gestellt. Betroffen sind wohl Hausanschlussrechnungen seit August 2000...
Hat damit schon jemand Erfahrungen gesammelt? Was ist mit der Verjährung?
Gruß,
Mrs.D.