Tja,
das Problem ist, dass die Versorger nun einen weiteren (aus ihrer Sicht hochgewichtigen) Grund haben, trotz wahrscheinlich (aus Verbrauchersicht) ungültiger Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen keine Rückerstattungen zu leisten.
Das ist ja nicht nur bei der SWG sondern bei fast allen EVUs zu erkennen.
Wenn es nicht so traurig (für uns Verbraucher) wäre, könnte man die Profilierungsversuche von Richtern ja \'putzig\' finden und zwar durchgängig von den AG bis zum BGH. Aber leider wird dadurch die Prozessflut noch weiter erhöht, da sich schließlich jeder, der will, irgendwo mit einem für seinen Sachverhalt positiven Urteil wiederfinden kann. Damit wird dann letztlich der Verfahrenszeitverzug noch größer und allerlei Verbrecher (damit sind nicht vorrangig die EVUs gemeint sondern Gewaltverbrecher) müssen aus der U-Haft auf freien Fuß gesetzt werden, da die Verfahrensdauer für deren Verfahren zu lange ist (weil entweder nicht genug Ermittler, Staatsanwälte oder Richter vorhanden sind)
Für die Judikative an sich finde ich den Zustand eher traurig.
Aber auch der Staat präsentiert sich dabei nicht gerade vorteilhaft.
Gruß
bolli