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Autor Thema: Rückwirkender Widerspruch und zukünftige Abschlagszahlungen  (Gelesen 2775 mal)

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Offline BerndA

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Hallo Mitstreiter,

ich habe nochmal eine Verständnisfrage, denn ich habe da in der Nachbarschaft folgenden Fall:

eine Familie widerspricht der ersten Preiserhöhung im November 2004 nicht. Nach der zweiten Preiserhöhung im August 2005 will sie nun aber doch widersprechen, aber wenn möglich auch gegen die erste Erhöhung 2004.

Beide Erhöhungen sind nach der Jahresendabrechnung für 2004 (im Oktober 2004) erfolgt.

Der rückwirkende Widerspruch müßte m.E. deshalb auch möglich sein. Soweit, so Gut !

Kann diese Famile denn jetzt auch die nur noch zu zahlenden zwei (!)Abschlagszahlungen (wir zahlen im alle 2 Monate)  bis zur Jahresendabrechnung im Oktober 2005 soweit kürzen (z.Bsp. von 250,- Euro auf 100,- Euro, oder noch weniger), daß Sie die bisher zu hoch geleisteten Abschlagszahlungen noch wieder hereinholt, und auf jeden Fall eine Nachzahlung \"produziert \" ? 8)

Oder ist das nicht möglich ?

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:

B. Ahlers

Offline Cremer

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Rückwirkender Widerspruch und zukünftige Abschlagszahlungen
« Antwort #1 am: 31. Juli 2005, 23:39:44 »
@ BerndtA,

ich denke ja, da Abschlagszahlungen keine Rechungen darstellen. Muss aber dem Versorger gegenüber erläutert werden. Vorjahresverbrauch x altem Preis dividiert durch 6 Abschläge x 4 Abschläge= Betrag, welcher höher ist als der jetztige Betrag mit 4 Abschlägen.
MFG
Gerd Cremer
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