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Autor Thema: Heizstrom-Grundversorgung  (Gelesen 4602 mal)

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Offline Christian Guhl

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Heizstrom-Grundversorgung
« am: 20. Juni 2009, 16:24:55 »
Nach Eon-Avacon hat nun auch Eon-Bayern die Heizstrom-Grundversorgung eingeführt. Der Grund ist einzig und allein, sich aus den alten Verträgen mit ungültigen Preisänderungsklauseln zu lösen. Da man nun die Heizstromkunden nicht einfach auf Tagstrom umstellen kann (das könnte keiner bezahlen) und  viele Kunden sich weigern, neue Verträge zu unterschreiben (zu Recht), wurde die Heizstrom-Grundversorgung erfunden. Das Problem dabei ist : In der StromGVV kommt der Nachtstrom überhaupt nicht vor. Es sind keine Schaltzeiten geregelt und die Berechtigung zu bestimmten Zeiten den Strom zu unterbrechen ist nicht vorhanden. Elementare Regelungen in Bezug auf den NT-Strom gibt es nicht. Wie können sich die Versorger aus der Affäre ziehen ?Einfach die genannten Punkte ungeregelt lassen ? Wenn keine Schaltzeiten genannt sind, hätten nach meiner Meinung die Kunden der Heizstrom-Grundversorgung 24 Std. am Tag Anspruch auf NT. Einfach \"Ergänzende Regelungen\" erlassen ? Ist das dann noch Grundversorgung, wenn zur GVV abweichende Bedingungen vereinbart werden ? Wird die StromGVV zur Grundlage der Heizstrom-Grundversorgung gemacht, kann der Kunde mit seinem \"Tagstrom\" (HT) nicht mehr den Anbieter wechseln, denn lt. § 4 StromGVV ist er verpflichtet, seinen gesamten Bedarf beim Grundversorger zu decken. Es gibt hier sehr viele Fragen und Ungereimtheiten.

Offline RR-E-ft

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Heizstrom-Grundversorgung
« Antwort #1 am: 20. Juni 2009, 17:54:05 »
@Christian Guhl

Zitat
Wie können sich die Versorger aus der Affäre ziehen ?Einfach die genannten Punkte ungeregelt lassen ? Wenn keine Schaltzeiten genannt sind, hätten nach meiner Meinung die Kunden der Heizstrom-Grundversorgung 24 Std. am Tag Anspruch auf NT. Einfach \"Ergänzende Regelungen\" erlassen ?

Darum, welche Möglichkeiten die Energieversorger ggf. haben, das Problem zu lösen , kümmern sich viele hochbezahlte Juristen. Denen möchte niemand die Arbeit wegnehmen.

Offline Christian Guhl

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Heizstrom-Grundversorgung
« Antwort #2 am: 21. Juni 2009, 11:47:30 »
Das hatte ich auch nicht vor. Die Frage ist doch : Kann die Belieferung mit Nachtstrom in der Grundversorgung erfolgen  ? Das wäre doch der Idealfall für die Versorger. Für jeden Sondervertrag wird eine entsprechende Grundversorgung gebastelt. Man hätte dann zehn verschiedene Grundversorgungen mit unterschiedlichen \"allgemeinen Preisen\" und würde alles immer öffentlich bekanntgeben. Gesetzliches Preisänderungsrecht, keine unwirksamen Klauseln, Monopolstellung beim Nachtstrom, BGH-Rechtsprechung zu Tarifkunden von Herrn Ball - Versorger-Herz, was willst du mehr ?

Offline AKW NEE

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Heizstrom-Grundversorgung
« Antwort #3 am: 21. Juni 2009, 17:56:50 »
Auch wenn die Versorger den neuen Tarif \"Heizstrom Grundversorgung\" nennen, heißt dies noch lange nicht, dass es sich hierbei eine Grundversorgung im Sinne der StromGVV und des Energiewirtschaftsgesetzes handelt. Weder in den Anschreiben der E.ON Avacon noch auf deren Internetseite wird gleiches behauptet! Zumindest der \"Heizstrom Grundversorgung\" der E.ON Avacon erfüllt auch nicht die Voraussetzungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz!

Offline bjo

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Heizstrom-Grundversorgung
« Antwort #4 am: 21. Juni 2009, 19:17:17 »
Zitat
Original von Christian Guhl
Für jeden Sondervertrag wird eine entsprechende Grundversorgung gebastelt.

wenn man daran glaubt das der \"Markt\" alles richtet spricht eigendlich nichts dagegen. Es müssen nur einige Regeln gelten

- keine Kündigungsfristen
- JEDER Anbieter kann liefern
usw.

Offline RR-E-ft

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Heizstrom-Grundversorgung
« Antwort #5 am: 21. Juni 2009, 20:12:27 »
Zitat
Original von bjo
Zitat
Original von Christian Guhl
Für jeden Sondervertrag wird eine entsprechende Grundversorgung gebastelt.

wenn man daran glaubt das der \"Markt\" alles richtet spricht eigendlich nichts dagegen. Es müssen nur einige Regeln gelten

- keine Kündigungsfristen
- JEDER Anbieter kann liefern
usw.

@bjo

In § 36 Abs. 1 EnWG ist geregelt, in welchem Umfange eine Pflicht zur Grundversorgung besteht. Die Bedingungen einer entsprechenden Belieferung in der Grundversorgung sind zwingend in der Grundversorgungsverordnung geregelt.

Wie sollte denn jedweder (potentielle) Lieferant zur einer Grundversorgung verpflichtet sein können?

Außerhalb der Grundversorgung kann man sich von jedem Lieferanten beliefern lassen, wenn man einen findet. Es handelt sich dabei immer um einen Sondervertrag, welcher seinerseits (bis auf § 41 EnWG für Haushaltskunden) überhaupt nicht gesetzlich geregelt ist.

Offline AKW NEE

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Heizstrom-Grundversorgung
« Antwort #6 am: 27. Juni 2009, 10:32:47 »
Der Tarif \"Heizstrom-Grundversorgung\" erfüllt auch nicht die Voraussetzungen des Energiewirtschaftsgesetz für einen Sondervertrag!

Auf der Internetseite der E.ON Avacon sucht mensch vergeblich nach den erforderlichen Angaben.
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/Default.aspx?id=1957&ch=2

Ich konnte nur folgendes finden:
Zitat
Grundversorgung Heizstrom von E.ON Avacon Vertrieb ab 1. Juni 2009
Die Grundversorgung Heizstrom bietet E.ON Avacon Vertrieb für Kunden mit Stromheizung (Speicherheizung, Wärmepumpe) an, welche sich noch nicht für einen Stromliefervertrag E.ON WärmeStrom (für Speicherheizung) bzw. E.ON Wärmepumpe (für Wärmepumpen) entschieden haben.
Alle Angaben brutto; netto in Klammern. Brutto-Angaben verstehen sich inklusive aller Steuern und Abgaben. Maßgeblich für Verträge und Rechnungen sind die Nettopreise. Rundungsdifferenzen sind möglich.
Preisstand: 01.06.2009  
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/ContentFiles/Internet/Downloads/Strompreise_2009_Grundversorgung_Heizstrom_090317.pdf

 

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