Nach Eon-Avacon hat nun auch Eon-Bayern die Heizstrom-Grundversorgung eingeführt. Der Grund ist einzig und allein, sich aus den alten Verträgen mit ungültigen Preisänderungsklauseln zu lösen. Da man nun die Heizstromkunden nicht einfach auf Tagstrom umstellen kann (das könnte keiner bezahlen) und viele Kunden sich weigern, neue Verträge zu unterschreiben (zu Recht), wurde die Heizstrom-Grundversorgung erfunden. Das Problem dabei ist : In der StromGVV kommt der Nachtstrom überhaupt nicht vor. Es sind keine Schaltzeiten geregelt und die Berechtigung zu bestimmten Zeiten den Strom zu unterbrechen ist nicht vorhanden. Elementare Regelungen in Bezug auf den NT-Strom gibt es nicht. Wie können sich die Versorger aus der Affäre ziehen ?Einfach die genannten Punkte ungeregelt lassen ? Wenn keine Schaltzeiten genannt sind, hätten nach meiner Meinung die Kunden der Heizstrom-Grundversorgung 24 Std. am Tag Anspruch auf NT. Einfach \"Ergänzende Regelungen\" erlassen ? Ist das dann noch Grundversorgung, wenn zur GVV abweichende Bedingungen vereinbart werden ? Wird die StromGVV zur Grundlage der Heizstrom-Grundversorgung gemacht, kann der Kunde mit seinem \"Tagstrom\" (HT) nicht mehr den Anbieter wechseln, denn lt. § 4 StromGVV ist er verpflichtet, seinen gesamten Bedarf beim Grundversorger zu decken. Es gibt hier sehr viele Fragen und Ungereimtheiten.