Hallo Mitstreiter,
habe nun aus dem Urlaub kommend die 4cm Klage der EWE beim AG auf dem Tisch.
Musterbrief der Oldenbürger wegen Zuständigkeit des LG hab ich - aber ich habe das EWE Land verlassen.
1.Sollte nun tatsächlich z.B. Landgericht Köln, München zuständig sein?
oder ist zumindest das AG falsch und ich verweise hilfsweise auf mein neues örtliches AG.
2.Laienhaft gesprochen kennen die sich und die dortigen RAe mit der EWE aus?
Oder sollte ich OL vorschlagen da ich wohl eh nicht pers. erscheinen muß?
3.Wenn ich jetzt anzeige mich verteidigen zu wollen und dann kalte Füsse kriege von wegen Kosten, Stress komme ich dann noch kostenfrei raus? oder ist jetzt der letzte günstige Zeitpunkt zu sagen ich erkenne die Forderungen an. (Habe > vierstelligen Streitwert und die werden BGH vor und zurück mit mir spielen koste es was es wolle und ich zahl am Ende drauf)
Ich weiß aus den ersten Zeiten noch das es so ein Ausstiegszenario gab. Zeitpunkt?
Vielen Dank für die Antworten. Werde, muß wohl auch einen RA tel. kontaktieren - nur vielleicht könnt Ihr mich
unverbindlich inforumieren
und zu einem Meinungsbild kommen lassen.